Altverträge der Bausparkassen können nun gekündigt werden
Bisher wurden Kündigungsversuche von Bausparkassen einfach nur von den Bausparern abgelehnt oder wurde die Bausparkasse deswegen verklagt. Problematisch ist aber dann der Sinn dieser Institute. Während der jetzigen Niedrigzinsphase nämlich, lohnt es sich vielen mehr einen Bankkredit zu nehmen, als Ihr Darlehen bei der Bausparkasse auszunutzen. Für diese häufen sich dann die Zinskosten und das Darlehen das Gewinn bringen sollte bleibt aus. Bei manchen Verträgen handelt es sich um gut verzinste Verträge die schon lange die Zuteilungsreife erlangt haben. Die Niedrigzinsphase macht es schwer rentable Anlageformen zu finden, was auch das Bausparprogramm aushöhlt. Denn diese haben mehr Sinn, wenn Sparer ein sicheres Darlehen für die Zukunft suchen. Nun hat das Gericht entschieden und der Verband der Privaten Baukassen hat daraufhin erleichtert reagiert.
Zinsen Jahrzehnte lang auszuzahlen ist nicht der Sinn der Bausparkassen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bausparkassen können nun Altverträge die gut verzinst sind kündigen. Es gibt zwar bestimmte Voraussetzungen, aber wenn diese erfüllt sind, kann der Bausparer die Kündigung nicht ablehnen. Dies wurde nun in Karlsruhe beschlossen, dort entschieden die Richter das Bausparverträge dazu dienen sollen, Darlehen in Anspruch zu nehmen und nicht über Jahrzehnte her als Sparanlagen zu laufen. Und das Recht auf ein Darlehen hat man mit dem Erlangen der Zuteilungsreife. Obwohl in 2015 schätzungsweise 250.000 Kündigungen von Altverträgen verschickt worden sind, gab es jetzt erst eine endgültige Entscheidung. Denn bisher wurde bei einem Gericht der Bausparkasse zugunsten entschieden und bei dem anderen wiederum für den Bausparer. Bei den Verfahren die an das Bundesgericht kamen handelte es sich um 3 Bausparverträge der Wüstenrot. Ein Vertrag aus dem Jahr 1978 und zwei Verträge aus dem Jahr 1999. Diese hatte Wüstenrot seinen Bausparerinnen gekündigt, woraufhin diese gegen das Institut geklagt haben. Am Stuttgarter Oberlandesgericht hatten sie damals gewonnen, woraufhin sich Wüstenrot mit der Revision wehrte. Das Urteil des Bundesgesichtshofs hat bundesweit die Linie vor, da er als oberster Zivilrichter gilt. Zukünftig wird es also mehr Kündigungen der Altverträge geben, denn nach dem Vorsitzenden Richter Jürgen Ellenberger nach, sind im Moment über 100 Bausparverfahren anhängig und insgesamt gibt es in Deutschland nun rund 30 Millionen Bausparverträge.