Vermögenswirksame Leistungen im Bausparvertrag

Arbeitnehmersparzulage

Der Bausparvertrag wird vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage unterstützt. Auch wenn der Bausparvertrag nicht für den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims genutzt wird erhält der Sparer diese vermögenswirksamen Leistungen. Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen 17.900,00 Euro und bei Ehepaaren 35.800 Euro nicht überschreitet haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage in der Höhe von rund 9 Prozent auf die vermögenswirksamen Leistungen. Dabei überweist der Arbeitgeber bis zu 470,00 Euro pro Jahr auf das Bausparkonto des Arbeitnehmers.

Staatliche Eigenheimförderung

Sollte sich der Sparer später doch für die eigenen vier Wände entscheiden, besteht die Möglichkeit, 8 Jahre lang Geld im Rahmen einer staatlichen Eigenheimförderung zu erhalten.

Wohnungsbauprämie

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 25.600 Euro bei Ledigen und unter 51.200 Euro bei Verheirateten, hat der Bausparer zusätzlich Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

So ergeben sich hohe Renditen beim Bausparen

Mit diesen Prämien und Zulagen die so genannten vermögenswirksamen Leistungen (kurz VWL) vom Staat sind Renditen bis rund 6 Prozent beim Bausparen möglich. Damit wird der Bausparer auch als reiner Sparvertrag interessant und ist auch eine Form der Altersvorsorge. Denn schon mit kleinen Bausparraten erhält der Sparer die hohen staatlichen Förderungen und ist damit oft sogar attraktiver als so mancher Banksparplan.

Voraussetzung ist, dass der Bausparvertrag bis zur Auszahlung für sieben Jahre angelegt bleibt und die Einkommensgrenzen der vermögenswirksamen Leistungen passen.