Wie funktioniert das Zuteilungsverfahren bei den Bausparverträgen?
Die Zuteilungsmasse, das ist die Summe der Einzahlungen aller Bausparer. Im Ganzen also die der Bausparkasse zur Verfügung stehende Bausparsumme. Über die Zuteilungsmöglichkeiten einer Bausparkasse entscheidet also letztendlich das Sparverhalten und das Tilgungsverhalten der Darlehensnehmer.
Anhand der Bewertungszahl wird die Reihenfolge der Zuteilung vergeben. Die Bewertungszahl errechnet sich an Stichtagen der Bausparkassen für alle laufenden Verträge in der Ansparphase. Die Höhe der Bewertungszahl entscheidet beim klassischen Bausparen über die Zuteilung, das heißt, der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl wird als erster gereiht. Die zum Stichtag ermittelte Reihenfolge der Verträge besteht für eine Periode von drei Monaten.
Die Menge der zugeteilten Verträge richtet sich nach der Zuteilungsmasse für den jeweiligen Monat und wie viel von den vorausgehenden Verträgen aus der Zuteilungsmasse aufgebraucht wird. Eine so genannte erforderliche Bewertungszahl (oder Zielbewertungszahl) erhält der letzte zugeteilte Vertrag. Die Bausparkassen müssen sich bei der Zuteilung genau an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge halten und dürfen keine Zuteilungen außerhalb dieser Reihenfolge vornehmen. Ein vom Bundesaufsichtsamt bestellter Vertrauensmann überwacht die bedingungsgemäße Zuteilung genau.
Der Sparer kann sich für einen Bausparer mit Wahlzuteilung entscheiden, dann muss er nicht warten, bis er das Mindestguthaben oder die bestimmte Bewertungszahl erreicht hat.