Wie funktioniert das Zuteilungsverfahren bei den Bausparverträgen?

Die Zuteilungsmasse, das ist die Summe der Einzahlungen aller Bausparer. Im Ganzen also die der Bausparkasse zur Verfügung stehende Bausparsumme. Über die Zuteilungsmöglichkeiten einer Bausparkasse entscheidet also letztendlich das Sparverhalten und das Tilgungsverhalten der Darlehensnehmer.

Anhand der Bewertungszahl wird die Reihenfolge der Zuteilung vergeben. Die Bewertungszahl errechnet sich an Stichtagen der Bausparkassen für alle laufenden Verträge in der Ansparphase. Die Höhe der Bewertungszahl entscheidet beim klassischen Bausparen über die Zuteilung, das heißt, der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl wird als erster gereiht. Die zum Stichtag ermittelte Reihenfolge der Verträge besteht für eine Periode von drei Monaten.

Die Menge der zugeteilten Verträge richtet sich nach der Zuteilungsmasse für den jeweiligen Monat und wie viel von den vorausgehenden Verträgen aus der Zuteilungsmasse aufgebraucht wird. Eine so genannte erforderliche Bewertungszahl (oder Zielbewertungszahl) erhält der letzte zugeteilte Vertrag. Die Bausparkassen müssen sich bei der Zuteilung genau an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge halten und dürfen keine Zuteilungen außerhalb dieser Reihenfolge vornehmen. Ein vom Bundesaufsichtsamt bestellter Vertrauensmann überwacht die bedingungsgemäße Zuteilung genau.

Der Sparer kann sich für einen Bausparer mit Wahlzuteilung entscheiden, dann muss er nicht warten, bis er das Mindestguthaben oder die bestimmte Bewertungszahl erreicht hat.

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

  1. Ein Bausparvertrag kombiniert Sparen und ein fest verzinstes Darlehen. Du zahlst regelmäßig ein. Sind die Zuteilungsvoraussetzungen (z. B. Mindestguthaben, Mindestlaufzeit, ausreichende Bewertungszahl) erfüllt, kannst du ein Bauspardarlehen zu vorher bekannten Konditionen für Kauf, Bau oder Modernisierung abrufen. Angebot erfolgt i. d. R. über die jeweilige LBS der Sparkassen-Finanzgruppe.
  2. Du besparst den Vertrag monatlich (Sparrate + ggf. Sonderzahlungen/VL). Erreicht werden müssen typischerweise:
    • Mindestguthaben (häufig 30–50 % der Bausparsumme),
    • Mindestlaufzeit im Tarif sowie
    • eine ausreichende Bewertungszahl für die Zuteilung.
    Danach kannst du – musst aber nicht – das Darlehen abrufen; dein Guthaben bleibt in jedem Fall dein Geld.
    • Zins­sicherheit: Darlehenszins steht von Anfang an fest – ideal für Planung.
    • Planbares Sparen: klare Raten bis zur Zuteilung, gute Budgetkontrolle.
    • Förderchancen: je nach Voraussetzungen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage.
    • Flexibilität: Darlehen abrufen oder nur das Guthaben nutzen.
  3. Zweck ist die wohnwirtschaftliche Verwendung: Kauf, Bau, Modernisierung und oft auch energetische Sanierung. Für staatliche Förderungen ist die zweckgebundene Nutzung in der Regel Voraussetzung. Genaue Möglichkeiten hängen vom Tarif und den Förderregeln ab.
  4. Kein Problem: Du kannst
    • nur das Guthaben inkl. Zinsen verwenden,
    • den Vertrag ruhend stellen bzw. die Zuteilung verschieben,
    • Tarif/Vertragsgestaltung anpassen oder übertragen/teilen,
    • oder kündigen (Achtung: Förderungen/Bonuszinsen können dann entfallen).
    Vor einer Kündigung lohnt der Blick in die Tarifbedingungen bzw. eine kurze Beratung.