Ist der Bausparvertrag voll angespart so folgt die Zuteilung des Darlehens
Wenn ein Bausparer das Grundguthaben angespart hat, erwirbt er das Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen durch eine so genannte Zuteilung. Die höhe der erforderlichen Ansparsumme ist je nach Bauspartarif und Bausparkasse unterschiedlich. Nach dem Solidaritätsprinzip werden die Kredite der Darlehensnehmer aus den Einlagen der Bausparer finanziert.
Bei Bausparverträgen mit sehr günstigen Zinsen, bei manchen bereits unter 0,5 % p.a. ist die Guthaben-Verzinsung in der Ansparphase dementsprechend niedrig. Außerdem kennt der Bausparer seine Darlehenskonditionen schon im Vorfeld (bereits bei Abschluss des Bausparers, einige Jahre vor dem Darlehen) und kann so gut planen. Um eine mögliche teure Zwischenfinanzierung umgehen zu können, kann der Sparer die Sparsumme nach unten korrigieren lassen und eine frühere Zuteilungsreife erhalten. Lesen Sie hier mehr über das Verfahren bei der Zuteilung.
Wenn das Bausparguthaben reif für die Zuteilung ist, hat der Sparer mehrere Möglichkeiten:
Welcher Bausparvertrag ist der richtige für meine Bedürfnisse?
Wünscht man eine möglichst niedrigen Kreditzinssatz oder eine möglichst schnelle Auszahlung. Dies sind Fragen die bei einem Abschluss von einem Bausparer jeder bedenken sollte. Wird der Bausparer vielleicht überhaupt nicht in Anspruch genommen oder nur als Sparplan genutzt also sollte die Verzinsung möglichst hoch sein.
Lassen Sie sich einen Eindruck über die Tarife vermitteln und vergleichen Sie die einzelnen Gesellschaften und deren Tarife. Wir helfen Ihnen dabei zahlreiche Bausparkassen unter die Lupe zu nehmen.