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Vermögenswirksame Leistungen: Ein Drittel verschenkt bares Geld

Geschrieben von Anett B. am 9. Mai 2014

Eine Emnid-Umfrage, die im Auftrag der Postbank durchgeführt wurde, bringt es ans Licht. Deutsche Arbeitnehmer verschenken bares Geld. Von den 1.045 Befragten gaben 32 Prozent an, dass sie keine vermögenswirksamen Leistungen (VWL) nutzen würden. Dabei wissen aber mehr als vier Fünftel der Befragten (83,9 Prozent), welche Vorteile die Nutzung der VWL mit sich bringen würde. Grund für die Nichtnutzung ist vor allem eine mangelnde Information über die Möglichkeiten und Vorteile der VWL.

Schlecht informierte Arbeitnehmer

Ein Teil der befragten Arbeitnehmer ist schlichtweg schlecht informiert. Besonders groß ist deren Anteil in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren. Hier gaben immerhin 16,3 Prozent an, dass sie die Vorteile der VWL nicht kennen, 15,3 Prozent hatten sogar noch nie von VWL gehört. Ebenso sind viele Berufstätige der Altersgruppen 30 bis 39 Jahre und 60+ nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Zuschüsse vom Chef informiert. Damit verzichten sie auf gut 560 Euro, die es pro Jahr geben kann. Wichtig sei es vor diesem Hintergrund, eine bessere Aufklärung über das Vermögensbildungsgesetz anzustreben, das übrigens schon seit den 1960er Jahren besteht.

So funktionieren die vermögenswirksamen Leistungen

Die Zahlung von VWL funktioniert dabei nach einem einfachen Prinzip: Mitarbeiter schließen einen Vertrag ab, wie etwa einen Bausparvertrag. Darin geben sie an, dass VWL darauf eingezahlt werden sollen und informieren den Arbeitgeber. Dieser kann bis zu 480 Euro pro Jahr auf den Vertrag einzahlen, was 40 Euro im Monat entspricht. Aber Vorsicht: Nicht alle Arbeitgeber zahlen die volle Summe. Wie viel Leistung man erwarten kann, dürfte im Arbeits-/Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachzulesen sein.

VWL stehen Beamten und Soldaten, Auszubildenden und Festangestellten gleichermaßen zu. Wer nur einen Teil der 40 Euro vom Arbeitgeber erhält, wie es oft bei Beamten der Fall ist, die nur 6,50 Euro pro Monat erhalten, kann den Betrag aufstocken und selbst übernehmen. Bei Einnahmen unter 20.000 Euro pro Person (steuerpflichtig) gibt es zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage. Die kann bis zu 80 Euro pro Jahr betragen.

Allerdings muss der Vertrag dann für VWL geeignet sein. Der Bausparvertrag ist dies und ist gleichzeitig mit 60,4 Prozent die beliebteste Form der VWL-Anlage. Ebenfalls kommen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit 49,8 Prozent, der Aktienfondssparplan mit 18,7 Prozent und der Banksparplan mit 17,7 Prozent in Frage. Selbst ein Baukredit kann mit VWL getilgt werden und das tun derzeit 15,9 Prozent.

Kategorie / Thema: Allgemein, Bausparkassen, Nachrichten, Vermögenswirksame Leistung
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