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Vermögenswirksame Leistungen wenig gefragt

Geschrieben von Anett B. am 20. Juni 2013

Vermögenswirksame Leistungen bieten die allermeisten Arbeitgeber an. Doch meist werden diese nur auf Nachfrage durch den Arbeitnehmer gewährt. Dabei verschenken viele Arbeitnehmer das Zusatzgeld vom Chef, wie aktuelle Studien belegen. So wurde kürzlich eine Verbrauchs- und Medienanalyse durchgeführt, aus der hervorgeht, dass nur 13 Prozent der Deutschen die VWL des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Dort heißt es außerdem, dass viele Verbraucher gar nicht wissen, dass ihnen zusätzliches Geld vom Chef zusteht. Die VWL werden aufgrund der Vielzahl der Angebote von Riester, Rürup und betrieblicher Altersvorsorge oft schlicht und ergreifend übersehen.

Höhe und Konditionen der VWL

Die VWL werden dabei in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt und auch nur, wenn der Arbeitgeber sich zu deren Zahlung bereit erklärt hat. Das heißt, dass man im Zweifel direkt im Personalbüro nachfragen sollte. Bei Banken beispielsweise gibt es bis zu 40 Euro im Monat, Beamte erhalten dagegen oft nur sechs Euro.

Die Gelder werden auf ein zu förderndes Konto eingezahlt, wobei die Ansparphase wenigstens sechs Jahre betragen muss. Danach folgt eine Sperrzeit von einem Jahr, anschließend kann der angesparte Betrag ausgezahlt werden.

Förderungen für VWL

VWL können in verschiedenen Anlagevarianten genutzt werden. Am häufigsten kommt der Bausparvertrag zum Einsatz. Die maximale Förderung pro Jahr liegt bei 43 Euro, wobei die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 17.900 Euro liegt. Verheiratete dürfen das Doppelte verdienen. Diese Förderung gibt es ebenfalls für die Tilgung einer Baufinanzierung, die mit VWL erfolgt. Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds investiert, darf sich über bis zu 80 Euro Förderung freuen. Die Einkommensgrenzen liegen hierbei bei 20.000 Euro.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, VWL in einen Banksparplan oder eine Betriebsrente zu investieren. Allerdings gibt es hier keine Förderung und diese Form der Investition ist in einigen Tarifverträgen sogar zwingend vorgeschrieben, so dass die Mitarbeiter gar keine Wahl mehr haben. Dies trifft vor allem auf Beschäftigte der Metall- und Chemieindustrie zu.

Kategorie / Thema: Allgemein, Nachrichten, Vermögenswirksame Leistung
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