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Kündigungswelle bei Bausparkassen: Was Verbraucher*innen wissen müssen

Geschrieben von admin am 5. Dezember 2024

 

Bausparkassen kündigen seit einigen Jahren zahlreiche Altverträge. Grund dafür sind die anhaltend niedrigen Zinsen. Diese Kündigungen sorgen bei vielen Sparer*innen für Verunsicherung. Der folgende Artikel erklärt die Hintergründe und gibt Tipps, wie Betroffene reagieren können.

Warum kündigen Bausparkassen Altverträge?

Viele Bausparkassen schließen Verträge mit langfristigen Zinsversprechen ab. In der Vergangenheit boten sie hohe Sparzinsen an, oft deutlich über dem heutigen Marktniveau. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen sind diese Altverträge für die Bausparkassen nun finanziell belastend.

Zudem nutzen viele Kund*innen ihre Bausparverträge nicht für den eigentlichen Zweck, nämlich den Hausbau oder -kauf. Stattdessen lassen sie die Verträge als reine Geldanlage weiterlaufen. Das führt zu hohen Kosten für die Bausparkassen, ohne dass diese neue Darlehen vergeben können.

Auf welcher Grundlage kündigen die Bausparkassen?

Bausparkassen berufen sich auf das Kündigungsrecht nach § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Regelung erlaubt es, Darlehen nach zehn Jahren zu kündigen, wenn sie nicht abgerufen wurden. Bausparkassen sehen sich in solchen Fällen als Darlehensgeber*innen.

Zusätzlich nutzen sie andere Kündigungsgründe, etwa wenn ein Vertrag „zuteilungsreif“ ist. Das bedeutet, derdie Sparerin hätte Anspruch auf ein Darlehen, fordert dieses aber nicht an.

Sind solche Kündigungen rechtens?

Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist komplex. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Insbesondere bei langjährigen Altverträgen, die zuteilungsreif sind, haben die Bausparkassen oft das Recht zur Kündigung.

Anders sieht es bei Verträgen aus, die noch nicht zuteilungsreif sind oder bei denen die zehnjährige Frist nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen könnten Kündigungen unzulässig sein.

Betroffene sollten daher ihren Vertrag und die Kündigungsgründe genau prüfen.

Wie können Verbraucher*innen reagieren?

  1. Kündigung prüfen lassen:
    Wer eine Kündigung erhält, sollte diese juristisch prüfen lassen. Verbraucherzentralen oder Anwält*innen für Vertragsrecht können helfen.
  2. Fristen beachten:
    Oft gibt es kurze Widerspruchsfristen. Betroffene sollten schnell handeln, um ihre Rechte zu wahren.
  3. Alternativen suchen:
    Wenn der Vertrag gekündigt wird, ist das Guthaben nicht verloren. Das Geld wird ausgezahlt. Es lohnt sich, frühzeitig nach alternativen Anlageformen zu suchen.
  4. Kontakt mit der Bausparkasse aufnehmen:
    Manche Probleme lassen sich durch ein Gespräch lösen. Einige Bausparkassen bieten neue Vertragsmodelle oder Kompromisse an.

Welche Rolle spielen Verbraucherzentralen?

Verbraucherzentralen informieren und beraten betroffene Sparer*innen. Sie bieten oft kostenlose oder günstige Erstberatungen an. Zudem setzen sie sich politisch für mehr Schutz vor einseitigen Vertragskündigungen ein.

Ein weiteres Ziel der Verbraucherzentralen ist es, die Rechte von Kundinnen zu stärken. Sie fordern, dass Altverträge nicht einfach gekündigt werden dürfen, solange Sparerinnen die Vertragsbedingungen erfüllen.

Fazit

Die Kündigungswelle der Bausparkassen betrifft viele Verbraucher*innen. Sie zeigt, wie wichtig es ist, Verträge regelmäßig zu prüfen und sich frühzeitig über mögliche Risiken zu informieren.

Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht sofort aufgeben. Es gibt Wege, sich zu wehren oder gute Alternativen zu finden. Unterstützung gibt es bei Verbraucherzentralen und Fachanwält*innen.

Trotz der schwierigen Lage bietet die aktuelle Situation auch eine Chance: Verbraucher*innen können ihre Bausparverträge überprüfen und neu strukturieren. So lassen sich langfristig möglicherweise bessere Renditen erzielen.

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Tags: Bauspardarlehen, Bausparkassen, Bausparvertrag, Kündigung

Kategorie / Thema: Allgemein, Bausparkassen, Bausparvertrag, BGH-Urteil
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