Gebührenerstattung beim Bausparen – Rückforderung unzulässiger Gebühren
1. Relevante Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH)
Der BGH hat in mehreren Urteilen die Position der Bausparer gestärkt. Entscheidend war dabei, dass Gebühren, die in der Ansparphase eines Bausparvertrages erhoben wurden, unzulässig sind. Die Begründung der Richter: Diese Kontogebühren stellen keine Gegenleistung für eine vertragliche Hauptleistung der Bausparkasse dar. In der Ansparphase erbringen die Bausparkassen nämlich keine aktive Leistung, die eine Gebühr rechtfertigen würde. Besonders betont wurde das Urteil vom 6. Dezember 2016 (Az. XI ZR 552/15), in dem die Kontoführungsgebühren für Bausparverträge als unrechtmäßig erklärt wurden.
2. Welche Gebühren sind betroffen?
Neben den Kontoführungsgebühren gibt es auch andere Gebühren, die möglicherweise rückerstattet werden müssen. Dazu zählen:
– Darlehensgebühren:
Diese werden oft in der Darlehensphase fällig und können ebenfalls unzulässig sein, wenn sie nicht klar vertraglich vereinbart und mit konkreten Leistungen verbunden sind.
– Abschlussgebühren:
Diese wurden jedoch in der Vergangenheit von Gerichten in vielen Fällen als zulässig angesehen, weil sie für die Bereitstellung des Bauspardarlehens als Leistung der Bausparkasse gesehen werden. Hier gibt es aber auch unterschiedliche Urteile, weshalb diese Frage oft individuell geprüft werden muss.
3. Verjährung der Ansprüche
Ein wichtiger Punkt bei der Rückforderung von unzulässigen Gebühren ist die Verjährung. Viele Ansprüche unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Kunde von der unrechtmäßigen Gebühr Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Das bedeutet, dass Bausparer, die vor 2017 solche Gebühren gezahlt haben, ihre Ansprüche rasch geltend machen sollten, da die Frist möglicherweise bald abläuft.
4. Praktische Schritte zur Rückforderung
Um eine Rückforderung erfolgreich durchzusetzen, sollten Bausparer systematisch vorgehen:
– Vertragsprüfung:
Betroffene sollten ihre Verträge und Kontoauszüge daraufhin überprüfen, ob Kontoführungsgebühren oder andere unzulässige Kosten in der Ansparphase erhoben wurden.
– Schriftliche Rückforderung:
Ein schriftlicher Antrag auf Rückerstattung bei der Bausparkasse ist der nächste Schritt. Die Bausparkassen sind verpflichtet, auf diese Anfragen zu reagieren.
– Unterstützung durch Verbraucherzentralen:
Viele Verbraucherzentralen bieten Vorlagen und rechtliche Unterstützung an, um die Rückforderungen durchzusetzen.
– Klageweg:
Sollte die Bausparkasse die Rückzahlung verweigern, bleibt der Klageweg offen. Es empfiehlt sich, hier rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
5. Weitere Entwicklungen und Reaktionen der Bausparkassen
Die Reaktionen der Bausparkassen auf die Urteile waren unterschiedlich. Während einige Institute die unzulässigen Gebühren ohne weiteres erstattet haben, gab es auch Fälle, in denen sich die Bausparkassen auf langwierige Verhandlungen eingelassen oder die Erstattung zunächst verweigert haben. Dies führte zu weiteren Gerichtsprozessen, bei denen oft zugunsten der Verbraucher entschieden wurde. Einige Bausparkassen haben sogar ihre Gebührenstrukturen angepasst, um zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt, den man beachten sollte, ist die Entwicklung der Gebührenpraxis seit den Urteilen des BGH. Einige Bausparkassen haben versucht, neue Gebührentypen einzuführen, die sie als rechtlich zulässig betrachten. Hier lohnt sich für Bausparer stets ein kritischer Blick und gegebenenfalls eine rechtliche Überprüfung.
Fazit: Verbraucherrechte stärken
Die Entscheidungen rund um die Gebührenerstattung bei Bausparverträgen stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucherrechte dar. Die Rechtsprechung zeigt, dass unzulässige Gebühren von Bausparkassen nicht hingenommen werden müssen. Bausparer sollten ihre Ansprüche prüfen und, wenn nötig, aktiv die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren einfordern. Mit Unterstützung von Verbraucherzentralen und rechtlicher Beratung haben Kunden gute Chancen, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.