
Bausparen als Geldanlage – Macht das überhaupt Sinn?
Bausparen als Geldanlage hat in Deutschland eine lange Tradition. Sinnvoll ist der Bausparvertrag vor allem dann, wenn Sie in ein paar Jahren ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen oder Ihre gegenwärtige Wohnung sanieren möchten. Sie sichern sich auf diese Weise schon jetzt besonders niedrige Darlehenszinsen. Zudem werden Bausparverträge staatlich mit Wohnungsbauprämien gefördert.
Ansparen mit dem Bausparvertrag
Wer nur erst einmal ohne konkretes Ziel Geld ansparen möchte, sollte bedenken, dass die Guthabenverzinsung bei Bausparverträgen in aller Regel eher unter den marktüblichen Verzinsungen beispielsweise von Bundesanleihen oder ETF-Sparplänen liegt.
Die Attraktivität des Bausparvertrages ergibt sich in erster Linie aus der damit verbundenen staatlichen Förderung.
Kleiner Tipp: Je niedriger Sie die Bausparsumme wählen, desto mehr fällt die Förderung relativ betrachtet ins Gewicht.
-Eine wichtige Randbedingung ist das Einkommen –
Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie gibt es allerdings nicht für jeden in gleicher Höhe, denn hier gelten Einkommensgrenzen. Ab 2021 wurde die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie bei Ledigen auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen festgesetzt. Für Ehepaare gilt entsprechend 70.000 Euro. Insofern lohnt sich das Bausparen gerade für Geringverdiener wie Studenten, Auszubildende und auch noch für Berufsanfänger.
Gleich noch ein Tipp: Ein Bausparvertrag hat sich als nachhaltiges Geschenk zur Konfirmation oder zum Abitur sehr bewährt.
Einige Bausparkassen bieten sogar extra spezielle Jugendtarife an, deren Guthabenverzinsung deutlich attraktiver ausfällt. Schwäbisch Hall, BHW und Signal Iduna zum Beispiel gewähren einen Jugendbonus in der Form, dass sie die Abschlussgebühr dem Konto nach Laufzeitende gutschreiben.
Wie steht es um die Förderung des Bausparens?
Eine Maximalförderung ist für das Riester-Bausparen, den sogenannten Wohn-Riester vorgesehen. Riester-Zulagen bekommt jeder, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, also auch Beamte und Berufssoldaten. Alle Bausparer, die vom Einkommen her als förderberechtigt gelten, erhalten ihre Zulagen in der Anspar- und in der Darlehensphase.
Sehen wir uns dazu ein einfaches Beispiel an:
Ein 16-Jähriger steht am Anfang seiner Ausbildung und schließt einen Bausparvertrag mit der Bausparsumme 25.000 Euro ab. „Bausparen“ kann er jeden Monat 122,50 Euro. Sein Arbeitgeber gibt ihm monatlich 40 Euro Vermögenswirksame Leistung (VL) dazu. Aufgrund seines noch geringen Einkommens ist der junge Mann vollständig förderungsberechtigt.
Am Ende der siebenjährigen Ansparphase setzt sich das Bausparguthaben in Summe so zusammen:
- Eigene Sparbeiträge: 10.168 €
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): 3.320 €
- Guthabenzinsen: 111 €
- Wohnungsbauprämie: 490 €
- Arbeitnehmersparzulage: 298 €
- Junge-Leute-Bonus: 200 €
- Gesamtsumme: 14.076 €
Der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen bezieht sich nun auf 10.924 Euro.
Bezogen auf seine Ansparleistung bekommt der junge Mann nach sieben Jahren mittels Bausparvertrag mehr als 43 Prozent dazu, was quasi einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von immerhin 6,2 Prozent entsprechen würde.
Übersicht der Vor- und Nachteile beim Bausparen
Beginnen wir in diesem Fall mit den Nachteilen:
- Die verbindliche Ansparphase dauert ganze sieben Jahre, bevor über das Geld verfügt werden kann. Es gibt sehr wohl Mittel und Wege der frühzeitigen Kündigung oder Teilung eines Bausparvertrages, aber das ist kompliziert und immer mit Einbußen verbunden.
- Sobald Wohnungsbauprämien zur Auszahlung kommen, darf das Guthaben eines Bausparvertrages ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
- Die Verzinsung ist relativ niedrig und damit nicht attraktiv beispielsweise im Vergleich zu ETF-Sparplänen.
Nun zu den Vorteilen dieser Form der Geldanlage:
- Hohes Maß an Sicherheit, Transparenz und Kalkulierbarkeit
- Der Zuschuss über die Wohnungsbauprämie und die Vermögenswirksamen Leistungen ist beachtlich.
- Jüngere Bausparer unter 25 Jahre sind nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
- Das damit verbundene zinsgünstige Baudarlehen ist eine überzeugende Option.
Abschließender Tipp: Falls Sie noch über einen besonders zinsgünstigen Altvertrag verfügen, sollten Sie diesen so lange wie möglich weiterlaufen lassen. Allerdings hat die Bausparkasse ihrerseits das Recht, solche Verträge zehn Jahre nach der Zuteilung zu kündigen.
Quelle: schwaebisch-hall.de, Tarif „FuchsStart für Junge Leute“ mit Stand von September 2022