Der Traum vom Eigenheim – Alleinerziehende
Eine Baufinanzierung ist auch für Alleinerziehende möglich. Sie müssen allerdings hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allerdings hilft ihnen die Wohnungsbauförderung, darunter sehr maßgeblich das Baukindergeld.
Baufinanzierung für Alleinerziehende: Grundvoraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für jede Baufinanzierung – nicht nur die für Alleinerziehende – ist ein ebenso regelmäßiges wie ausreichendes Einkommen, das idealerweise aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag stammt. Selbstständige haben es immer schwer, wenn sie nicht schon sehr lange bei wirklich hohen Einkünften selbstständig sind. Dieses Einkommen muss für alle Haushaltsmitglieder reichen. Für Alleinerziehende ist die Baufinanzierung daher eine größere Herausforderung gegenüber doppelt verdienenden Paaren. Bei diesen geht die Bank davon aus, dass höchstwahrscheinlich nicht beide Arbeitseinkommen gleichzeitig ausfallen werden. Die zweite wichtige Voraussetzung ist Eigenkapital in einer nennenswerten Höhe. Idealerweise beträgt es mehr als 15 % der Bausumme. Von dieser Größenordnung geht man im Normalfall (bei Paaren) aus, doch bei Alleinerziehenden dürfen es ruhig 20 % und auch noch mehr sein.
Worauf sollten Alleinerziehende bei ihrer Baufinanzierung besonders achten?
Die Gruppe der Alleinerziehenden muss sehr langfristig planen. Wichtig ist für sie eine lange Sollzinsbindung über 20 oder gar 25 Jahre. Dabei sollten die Interessenten das Zinsumfeld beobachten. Die Bauzinsen sind im April 2022 noch sehr niedrig, weil die EZB immer noch an ihrer Null-Zins-Politik festhält. Das wird sich aber aller Wahrscheinlichkeit schon im Verlauf des Jahres 2022 ändern, denn die europäische Inflationsrate lag im März 2022 schon bei 7,5 %. Dagegen kann die EZB nur mit höheren Leitzinsen gegensteuern, denen die Bauzinsen unweigerlich folgen werden. Wo die Reise hingeht, weiß aktuell niemand. Die hohe Inflation wird durch den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen für die Energieversorgung, aber auch durch die Folgen der Coronapandemie wie gestörte Lieferketten ausgelöst. Wenn sich die Inflation auf hohem Niveau verfestigt, was viele Experten erwarten, dürfte es auf Jahrzehnte nicht mehr so niedrige Bauzinsen wie gegenwärtig geben. Daher kann die anfängliche Sollzinsbindung gar nicht lang genug ausfallen, damit sich Baufinanzierer die immer noch niedrigen Zinsen so lange wie möglich sichern.
Wohnungsbauförderung für Alleinerziehende
Die Wohnungsbauförderung kommt generell allen Bauherren zugute, die besonders energiesparend bauen. Die höchste Wohnungsbauförderung gibt es dementsprechend für das KfW-Effizienzhaus 40, während die Förderung für das Effizienzhaus 55 im Februar 2022 ausgelaufen ist. Diese Maßnahme ist aber nicht die einzige Wohnungsbauförderung. Besonders Alleinerziehende profitieren vom Baukindergeld. Sie müssen für den Bezug aber schon in die Immobilie eingezogen sein. Dabei haben sie sogar statistische Vorteile gegenüber Paaren, weil sie aufgrund ihrer oft niedrigeren Einkommensverhältnisse bevorzugt das Baukindergeld erhalten. Voraussetzungen für das Baukindergeld sind:
- Die Antragsteller sind kindergeldberechtigt
- Sie leben mit dem Kind bzw. den Kinder gemeinsam in der neuen Immobilie
- Es ist bei Antragstellung ihre einzige Immobilie.
- Die Immobilie wird von der Familie mindestens zehn Jahre bewohnt
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen überschreitet die Höchstgrenze nicht
Die Grenzen betragen 90.000 Euro bei einem Kind (Baukindergeld: 12.000 Euro), 105.000 Euro bei zwei Kindern (Baukindergeld: 24.000 Euro), 120.000 Euro bei drei Kindern (Baukindergeld: 36.000 Euro) und 135.000 Euro bei vier Kindern (Baukindergeld: 48.000 Euro). Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro, der Baukindergeldzuschlag um 12.000 Euro.
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