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Österreich als Vorbild für Immobilienförderungen

Geschrieben von Jelena Mamut

Die Bausparkasse in Österreich hat ihr Förderungsprogramm am 13.07.2017 erfolgreich abgeschlossen. An dem Tag sind die Förderungsmittel die zur Verfügung standen ausgeschöpft worden. In diesem Programm konnten Privatpersonen die ein Wohnobjekt (Neben- oder Hauptsitz) in Österreich renoviert, erhalten oder modernisiert haben teilnehmen. Als Förderung konnten 20 Prozent der förderungsfähigen Kosten beantragt werden. Miteinbegriffen waren die Leistungen der Handwerker oder befugten Unternehmen die in Anspruch genommen wurden. Um einen Antrag zu machen musste schon die Endrechnung vorliegen und pro Endrechnung mindestens 200 Euro betragen.

 

Wer konnte gefördert werden

Die Förderungsaktion wurde von der österreichischen Bundesregierung unterstützt. Diese hat dafür im Jahr 2016 bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit soll es konjunktur- und wachstumsbelebende Impulse für die Wirtschaft geben. Die Aktion war ausschließlich für natürliche Personen gedacht die das Wohnobjekt aus privaten Gründen nutzen und dort ihren Wohnsitz angemeldet haben. Pro Jahr konnte ein Antragssteller für ein Wohnobjekt einen Förderungsantrag erstellen, erst im nächsten Jahr konnte ein neuer Antrag erstellt werden da im Jahr 2017 noch nicht ausgeschöpfte Förderungsmittel zur Verfügung standen. Um die Endrechnung beantragen zu können mussten die Endrechnungen von Unternehmen oder Handwerkern ausgestellt werden die zu solchen Arbeiten befugt waren. Noch eine Bedingung war, das es sich um fest mit dem Wohngebäude verbundene Räume handeln musste.

 

Welche Leistungen und Rechenmethode

Für diejenigen die die Förderungsvoraussetzungen beachtet haben, war es möglich die Arbeitsleistungen von verschiedenen Arten von befugten Handwerkern zu fördern. Dazu gehören Drechsler, Tischler, Dachdecker, Holzbau-Meister, Zimmermeister, verschiedene Arten von Malern, Fliesen- und Plattenlegern, Steinmeister, Klimatechniker, Häfner, verschiede Arten von Metalltechnikern, verschiedene Arten der Reiniger, Mechatroniker, Ziviltechniker, Baumeister und Ingenieurbüros zusammen mit den planenden und beratenen Ingenieuren. Im Jahr 2016 und 2017 konnten jeweils Arbeitsleistungen vom maximalen Preis von 3.000 Euro (Umsatzsteuer exkl.) gefördert werden. Pro Wohnobjekt und Jahr konnte maximal der Betrag von 20% gefördert werden, das ist gleichwertig dem maximalen Betrag von 600 Euro bei denen die Fahrtkosten und Arbeitsleistungen ohne die Mehrwertsteuern miteibegriffen waren. Bei 200 Euro lag die Grenze der Mindesthöhe der vorgelegten Kosten pro Endrechnung für die jeweiligen Arbeitsleistungen. Es konnten auch mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen von unterschiedlichen Maßnahmen in einem Förderungsantrag zusammen vorgelegt werden. Das gute Ergebnis in Österreich zeigt das solche Förderungen funktionieren können und sollte eine Anregung dafür sein das auch in Deutschland über solche Aktionen nachgedacht wird.

Kategorie / Thema: Allgemein, Immobilienförderungen, Nachrichten

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