
Das Sonderkündigungsrecht schlau ausnutzen
Bausparverträge sind, wie der Name es auch sagt, Verträge. Das heißt, dass man die im unterschriebenen Vertrag stehenden Elemente einhalten muss. Wenn dies nicht geschieht, gibt es Strafen. Denn die Bausparkasse will für die Einnahmen entschädigt werden die sie mit diesem Vertrag hätte bekommen müssen. Wer aber die Fristen gut ausnutzt, kann beim Bausparen viel Geld einsparen.
Die Fristen zu Ihrem Gunsten nutzen
Der übliche Zeitraum des Vertrags bei den Bausparkassen beträgt 10 Jahre. Danach wird das Ersparnis reif und kann genutzt werden um ein Darlehen für die Baufinanzierung zu beantragen oder ein Eigenheim zu kaufen. Jedoch, falls Sie das Geld innerhalb von dem im Vertrag stehenden zehn Jahren zurückhaben wollen, müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Diese Entschädigung ist umso höher, wenn der ersparte Betrag höher ist. Es geht dabei nämlich um die entgangenen Zinseinnahmen die die Bausparkasse „verliert“, weil Sie Ihren Bausparvertrag gekündigt haben. Wichtig dabei ist, dass diese Zinssätze nicht nach oben hin gedeckelt sind. Die Bank geht davon aus, dass sie den Kredit der zurückgezahlt werden sollte anderweitig anlegt hätte, bis zum Rest der Laufzeit. Dabei gilt, dass bei niedrigeren Zinsen, im Zeitpunkt der Kündigung, die Bank den Verlust höher einschätzt. Wurde der Vertrag auf eine Zeit vereinbart die 10 Jahre überschreitet, hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, den Vertrag ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Dies gilt nur nachdem der Kunde das Darlehen vollständig ausgezahlt hat und 10 Jahre vergangen sind. Der Kunde hat daraufhin ein halbes Jahr Zeit bis die Kündigungsfrist abläuft. Diese sollten Sie nutzen im Fall das die Zinsen in der Zwischenzeit gesunken sind. Und in der jetzigen Niedrigzinsphase sind sie das auch höchstwahrscheinlich. Wichtig ist das der Kredit abgelöst sein muss und zwar bis zwei Wochen nach dem Ablauf der Kündigungsfrist, damit die Kündigung auch wirksam ist. Mit jeder Vertragsänderung, außer teilweise bei den Anpassungen der Raten oder Sondertilgungen, wird die Frist wieder um zehn Jahre verlängert.
Mit Forward-Darlehen gute Zinsen für die Zukunft aufbewahren
Jetzt wollen alle Kredite und Darlehen mit dem aktuellen Zinssatz in Anspruch nehmen, da wir uns immer noch in einer Niedrigzinsphase befinden. Aber niemand weiß, wie lange diese noch dauern wird. Und bei manchen sind die zehn Jahre noch lange nicht um. Beruhigend ist deswegen die aktuellste Prognose der Deutsche Bank Research, dass die Bauzinsen auch in den kommenden Jahren nur geringfügig steigen werden. Aus diesem Grund sind Forward-Darlehen Vorteilhaft, weil man damit einen Kredit heute für einen Termin in der Zukunft mit den jetzigen vorteilhaften Zinsen, abschließen kann. Der einzige Hacken ist, dass die Bank für diese Sicherheit einen Aufschlag verlangt. Dieser Aufschlag wird umso höher, wenn das Darlehen weiter in der Zukunft liegt. Deshalb sollten vor allem Forward-Darlehen nicht überstürzt abgeschlossen werden.