Vermögenswirksame Leistungen – ein Plus mit mehrfachem Gewinn
Ob Berufseinsteiger oder erfahrener Mitarbeiter – bei der Neueinstellung sollten Arbeitnehmer sich nicht nur über den abgeschlossenen Vertrag freuen. Oftmals lohnt es sich, beim Arbeitgeber gezielt nach vermögenswirksamen Leistungen (VWL) zu fragen. Viele Arbeitgeber gewähren nämlich einen kleinen Zuschuss, so dass Arbeitnehmer sich zusätzliches Vermögen aufbauen können. Und auch vom Staat gibt es nochmals eine Förderung oben drauf. Die Prämie vom Staat (Arbeitnehmersparzulage) wird für Anlagen in Aktienfonds oder das Bausparen ausgezahlt. Sie ist für alle Personen, die maximal 20.000 Euro pro Jahr verdienen (zu versteuerndes Einkommen) bzw. 40.000 Euro pro Jahr bei verheirateten Paaren, vorgesehen.
Aktienfonds aktuell interessant
Die Aktienfonds werden dabei aktuell als sehr interessant bewertet. In Zeiten von Niedrigzinsen, die wohl auch in naher Zukunft nicht steigen werden, können Aktienfonds wesentlich höhere Erträge erzielen, während klassische, sichere Geldanlagen oft eine Verzinsung bieten, die nicht einmal die Inflation ausgleichen kann.
Wer sich die VWL-Leistungen staatlich fördern will, muss auf die richtige Vertragsgestaltung achten. Diese sieht so aus, dass über sechs Jahre hinweg monatliche Einzahlungen vorgenommen werden und der Vertrag anschließend ein Jahr ruht, bevor es zur Auszahlung kommt.
Wie funktionieren die Aktienfonds?
Obwohl das Bausparen für viele bekannter als VWL-Anlage ist, kann man auch in Aktienfonds investieren. Dabei werden die Gelder der Kunden in einen großen Topf geworfen. Die Fondsmanager investieren diese Gelder in Aktien von vielversprechenden Unternehmen. Insbesondere Aktienfonds, die ihren Fokus auf Europa legen, sind aktuell interessant, denn die Rezession wurde im zweiten Quartal 2013 überwunden, was auch die Wirtschaft stärkt.
Der Ablauf ist bei Aktienfonds genauso einfach, wie bei einem Bausparvertrag. Nach Vertragsabschluss erhalten die Sparer eine Mitteilung über den Vertragsgegenstand, sowie eine Information für den Arbeitgeber. Diese wird einfach beim Chef eingereicht, der dann die vermögenswirksamen Leistungen automatisch monatlich in den Vertrag einzahlt. So müssen sich die Sparer um nichts kümmern.