Vermögenswirksame Leistungen: Viele Arbeitnehmer nutzen den Anspruch nicht
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, werden von den allermeisten Arbeitgebern gezahlt. Sie stellen ein direktes Geschenk an die Arbeitnehmer dar. Doch nach einer aktuellen Untersuchung verschenken unzählige Arbeitnehmer den Anspruch auf VWL. Insgesamt 23 Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch – doch nur 14 Millionen nutzen diesen auch.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen können unterschiedlich hoch ausfallen. Beträge von 6,65 Euro monatlich sind bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Regel. Im Bankensektor können es bis zu 40 Euro monatlich werden, die der Arbeitgeber zahlt.
Wie hoch die VWL im Einzelfall sind, hängt also zum Teil von der Branche ab, aber auch davon, ob sich der Arbeitgeber zu deren Zahlung mittels Tarif- oder Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verpflichtet.
Wohin gehen die VWL?
Die VWL werden in aller Regel auf einen Sparvertrag eingezahlt. Dieser läuft meist über sieben Jahre, wobei sechs Jahre eingezahlt wird, das letzte Jahr eine Art Ruhephase darstellt. Verschiedene Anlageformen kommen dabei in Betracht, wobei stets der Arbeitnehmer entscheidet, welche Anlageform für ihn interessant ist. Aktienfonds, die Tilgung eines Bausparkredits oder ein Bausparvertrag sind die häufigsten Anlageformen. Bei diesen gibt es zusätzlich noch eine staatliche Förderung, wenn die Arbeitnehmer in bestimmten Einkommensgrenzen liegen.
Wer die VWL in Aktienfonds investiert, muss ein Einkommen von maximal 20.000 Euro aufweisen, bei verheirateten Paaren steigt die Summe auf 40.000 Euro an. Dann gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Insgesamt 20 Prozent auf alle Einzahlungen bis zu 400 Euro sind dabei möglich. Das macht bis zu 80 Euro für Alleinstehende und 160 Euro für Verheiratete aus, die vom Staat verschenkt werden. Beim Bausparen sieht es anders aus. Hier liegen die maximalen Einkommensgrenzen bei 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete. Auf diese Weise verschenkt der Staat jährlich 78 Millionen Euro an Arbeitnehmer und Beamte, Azubis und Soldaten. Übrigens haben auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf VWL – allerdings nur anteilig.