Wohin mit den vermögenswirksamen Leistungen?
Die Stiftung Warentest hat verschiedene Möglichkeiten unter die Lupe genommen, wie man als Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen anlegen kann.
Vermögenswirksame Leistungen werden meist mit VL abgekürzt. Sie werden vom Arbeitgeber als kleines Zubrot an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Während das Geld früher grundsätzlich für den Bausparvertrag genutzt wurde, gibt es heute auch noch andere attraktive Anlageformen. Die Höhe der VL wird übrigens im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt und kann daher deutlich variieren.
Bei allen Verträgen, die mit VL vom Arbeitgeber bedient werden, ist es so, dass der Vertrag über sechs Jahre läuft und die VL eingezahlt werden. Der Vertragsinhaber kann den Betrag noch beliebig aufstocken. Nach den sechs Jahren ist der Vertrag bedient und wird am Ende des Kalenderjahres zuteilungsreif.
Eine hohe Rendite kann man derzeit mit Aktienfondssparplänen erzielen. Sie unterliegen aber auch nicht absehbaren Kursschwankungen. Wie bei vielen Anlagen gilt hier, dass eine hohe Rendite auch ein hohes Risiko birgt. Banksparpläne sind da schon sicherer und erzielen immer noch eine erquickliche Rendite.
Nicht aus der Mode kommt in diesem Zusammenhang der Bausparvertrag. Er ist vor allem für diejenigen attraktiv, die den Bausparvertrag am Ende der Laufzeit tatsächlich in ein Darlehen umwandeln wollen. Denn Inhaber eines Bausparvertrags erhalten bei der ausgebenden Bank attraktive Zinsen auch für die fehlende Darlehenssumme. Wird die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers in einen Bausparvertrag investiert, kann der Sparer sogar noch mit Zuschüssen durch den Staat rechnen. Das macht den Bausparvertrag allemal attraktiv.
Quelle: http://www.test.de/presse/pressemitteilungen/Vermoegenswirksame-Leistungen-im-Test-Mehr-Geld-vom-Chef-4214489-4214491/