Lukrativ und dennoch vergessen: vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zulage vom Staat zur Vermögensbildung, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verliert. Dabei eignet sie sich sehr gut, um mit geringem Einsatz eine erquickliche Summe aufzubauen. Denn zu der Einzahlung des Arbeitgebers in die vermögenswirksame Leistung (VL) gibt der Staat noch eine Prämie dazu.
In Deutschland gibt es 23 Millionen Bürger, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse Anspruch auf VL haben. Doch der Anteil derer, die die VL nutzen sinkt. Waren es 2003 noch 50 % der Berechtigten, sind es derzeit nur noch 40 %. Dabei ist das VL-Sparen einfach und unkompliziert. Der Arbeitnehmer wählt einen Fonds bei seiner Bank aus und schließt dort einen VL-Vertrag ab. Diesen erhält der Arbeitgeber, der die Daten aufnimmt und fortan die VL in den Fonds überweist. Das geschieht über sechs Jahr. Ein weiteres Jahr bleibt das Geld dann noch liegen, bevor der Sparer frei darüber verfügen kann.
Die beim Fondssparplan interessanten Zahlen sehen wie folgt aus: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich ein. Ab einer Jahressumme von 400 Euro kommt die staatliche Prämie von 20 Prozent, das sind 80 Euro, hinzu. Da kann es sich schon mal lohnen, den Betrag aus eigenem Geld aufzustocken oder den Vertrag komplett zu führen. Denn wenn der Arbeitgeber keine VL gewährt, kann der Arbeitnehmer dennoch einen Vertrag abschließen. Die monatlichen Einzahlungen werden vom Arbeitgeber geleistet und das Gehalt um diesen Betrag gekürzt. Die staatliche Prämie gibt es dennoch. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete. Mit Kindern steigt die Einkommensgrenze weiter und landet bei 59.000 Euro für ein Ehepaar mit zwei Kindern.
Die vermögenswirksamen Leistungen können auch in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Diese Variante war lange Zeit sehr beliebt und scheint es auch wieder zu werden. Denn es ist nicht nur möglich, mit einem Bausparvertrag auf ein Haus zu sparen, sondern auch die Finanzierungssumme für ein bereits gekauftes Haus zu schmälern. Denn wenn Sondertilgungen vereinbart sind, können die 40 Euro pro Monat in den Kreditvertrag als Tilgung einfließen. Je nach Zinssatz sinkt die Restschuld nach 10 Jahren um einen erquicklichen Anteil. Beim Bausparvertrag liegen die Einkommensgrenzen niedriger als beim Fondssparplan, nämlich bei 17.900 Euro für Singles und 34.800 für Ehepaare. Wer im Jahr maximal 470 Euro einzahlt, erhält 9 % als staatliche Prämie, das sind 42,30 Euro. Interessant wird diese Variante, wenn sie in Kombination mit dem Fondssparplan genutzt wird. Denn dann kann die Förderung gleich zweimal kassiert werden. Außerdem gibt es beim Bausparvertrag noch die Wohnungsbauprämie vom Staat. Diese liegt bei 45 Euro (Ledige mit max 25.600 Euro Einkommen) bzw. 90 Euro (Verheiratete mit max 51.200 Euro Einkommen) und auch nur dann, wenn der Betrag durch Eigenleistung von mindestens 516 Euro im Jahr aufgestockt wird.
Vermögenswirksame Leistungen können sogar noch dann interessant sein, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden. Denn dann können die VL auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen, bei der die Einzahlungen sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer steuerfrei sind. Denn die Steuern werden erst bei der Auszahlung der Rente fällig.
Ein letzter wichtiger Hinweis: Die VL-Bescheinigung muss spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahrs beim Finanzamt vorliegen, damit die staatliche Förderung gezahlt wird.
Quelle: www.welt.de