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Voraussetzungen zur Auszahlung einer Baufinanzierung

Geschrieben von Sylvia Wolls am 1. Februar 2023

Wegen der vergünstigten Zinsen für das Baudarlehen ist und bleibt der Bausparvertrag ein wichtiges Element der Baufinanzierung, sowohl beim Immobilienkauf als auch beim Hausbau. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass Sie bereits längere Zeit einen solchen Bausparvertrag besparen und sich nun das Baudarlehen auszahlen lassen möchten, zum Beispiel weil Ihnen ein gutes Immobilienangebot vorliegt.

Bei den Auszahlungsvoraussetzungen spielt es allerdings durchaus eine Rolle, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen möchten oder den Neubau eines Einfamilienhauses bevorzugen. Was bei der Auszahlung der Baufinanzierung so alles zu beachten ist, darüber möchten wir Sie an dieser Stelle informieren.

 

Wann wird eine Baufinanzierung ausgezahlt?

Solange Sie noch nicht im Grundbuch der Immobilie, die Sie zu kaufen beabsichtigen, vorgemerkt sind, kann die Baufinanzierung noch nicht ausgezahlt werden. Um den entsprechenden Eintrag kümmert sich der Notar im Zuge der Bearbeitung des Kaufvertrages. Falls Sie in der Eigenschaft als Bauherr ein Bauunternehmen beauftragt haben, ist bereits eine Auflassungsvormerkung ausreichend.

Welche Unterschiede ergeben sich zwischen einem Hausbau und einem Immobilienkauf?

Der Kauf einer Immobilie wird mit einem Kaufvertrag besiegelt. Dieser führt zum Grundbucheintrag und zu einer notariellen Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, die an die Bank geht, die das Baudarlehen bereitstellt. Darüber hinaus benötigt die Bank den Kaufvertrag in Kopie und die Kontaktdaten und Bankverbindung des Verkäufers. Wenn das alles vorliegt, wird die vollständige Darlehenssumme an den Verkäufer überwiesen.

Früher war es üblich und sogar erforderlich, ein vertrauenswürdiges Notaranderkonto dazwischen zu schalten. Heute bietet der Notar diese Variante optional gegen eine nicht ganz billige Gebühr an.

Falls Sie Ihr Eigenheim von einem Bauunternehmen erbauen lassen, wird die Baufinanzierung in Teilbeträgen ausgezahlt. Wie dies erfolgt, wurde in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgeschrieben. Demnach wird die erste Überweisung dann auf den Weg gebracht, wenn die Erdarbeiten am Bau nachweislich anfangen. Danach erfolgen weitere bestimmte Bauabschnitte, die jeweils die nächste Zahlung auslösen.

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Die Wartezeit bis zur Bereitstellung richtig nutzen

Es ist meistens sehr praktisch, wenn die sogenannte bereitstellungsfreie Zeit sehr flexibel gedehnt werden kann. Gemeint ist damit jener Zeitraum, innerhalb dessen Sie zinsfrei auf das Darlehen zugreifen können. Damit sparen Sie gegebenenfalls eine nennenswerte Geldmenge. Erst dann, wenn diese Frist verstrichen ist, darf Ihre Bank Bereitstellungszinsen erheben.

Es ist fast üblich, dass die bereitstellungsfreie Zeit auf sechs Monate begrenzt wird. Allerdings können Sie bei Vertragsabschluss auch darauf dringen, diese auf zwölf Monate auszudehnen. Per Angebotsvergleich Baudarlehen finden Sie leicht jene Anbieter heraus, die dies problemlos von vornherein so eingestellt haben.

 

Beim Baugeld sollten Sie kein Risiko eingehen

Mit einem Hausbau-Schutzbrief kann Ihnen bei der Finanzierung nichts passieren, ganz egal, ob vor, während oder erst nach der Bauphase eine komplizierte Situation eintritt. Am besten, Sie verknüpfen diese „Geld-zurück-Garantie“ mit einem speziellen Baugeldkonto, um von einem unabhängigen Finanzierungsservice zu profitieren. Dieses Konto für das Baugeld wird durch einen Wirtschaftsprüfer überwacht, um eine ungestörte Bedienung der Baukosten zu gewährleisten.

Tags: Baudarlehen, Baufinanzierung, Finanzierung, Immobilienfinanzierung

Kategorie / Thema: Baufinanzierung, Immobilie, Immobilienfinanzierung
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