Keine Kontogebühren mehr erlaubt bei Bausparkassen
Bei Bausparkassen geht es darum Geld zu sparen während man es gleichzeitig leiht. Das geschieht in der Regel mit niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Dabei vereinbaren die Bank und der Kunde eine bestimmte Bausparsumme. Nach diesem gewissen Betrag kann der Kunde dann entscheiden ob er sich das Geld von der Bank auszahlen lassen will und für den Restbetrag ein Darlehen in Anspruch nimmt. Auf dieses Darlehen bezahlt der Kunde dann Zinsen. Diese sind meist im Voraus festgelegt und haben nichts mit dem Kapitalmarkt zu tun. Vielleicht finden Sie Bausparkassen bedeutungslos aber etwa 29 Millionen Bausparverträge wurden, nach Branchenangaben, bis Ende 2016 abgeschlossen. Dazu kommen noch 2,2 Millionen Verträge die im letzten Jahr erst abgeschlossen wurden. Das heißt das es in Deutschland pro Haushalt einen Bausparvertrag gibt.
Weswegen nun immer mehr geklagt wird, sind Kontogebühren bei Bausparkassen. Man kann es Kontogebühren nennen, Servicepauschalen, Abschlussgebühren oder wie man will. Die berechtigte Frage ist aber: wieso sollte jemand sein Geld in der Bausparkasse zu niedrigen Zinsen ablegen und dafür auch noch Kontogebühren bezahlen? Deswegen hat sich in der Zwischenzeit die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen dafür entschieden das diese Gebühren eine unangemessene Benachteiligung sind. Dem Verbraucherschützer Christian Urban nach sollten Bausparkassen ihr Geld über die Zinsen des Darlehens und nicht über Gebühren verdienen. Dies gilt solange es für die Kunden keine zusätzlichen Leistungen gibt. Obwohl das Bausparkassensystem in dieser Phase der Niedrigzinsen Probleme hat, ist es nicht gerechtfertigt diese Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen. Das wurde nun endlich nach 50 Jahren auch auf dem Gericht beschlossen. In Karlsruhe wurde nämlich 2010 die Abschlussgebühr die bei Vertragsschluss anfällt, bestätigt, aber 2016 wurde per Gericht die Darlehensgebühr die gezahlt werden sollte, wenn das Darlehen in Anspruch genommen werden sollte gekippt. Früher hatten die Vorinstanzen nicht dagegen das Gebühren für „bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse“ bezahlt wurden.
Kontogebühren mussten bis jetzt zum Beispiel bei der Wüstenrot bezahlt werden und auch bei Badenia die deswegen von Verbraucherschützern verklagt worden ist. Die Welle hat begonnen als ein Bundesgerichtshof in 2011 die Kontogebühr für ein Verbraucherdarlehen in einer Bank gekippt hatte da dieses Konto nur für buchhalterische Zwecke geführt wurde. Dem Richter Jürgen Ellenberger nach ist die Überwachung der Konten etwas das den Kreditgeber interessiert und nicht etwas was Kunden zusätzlich bezahlen sollten.