Förderung vom Staat mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen bekommt ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt einerseits vom Arbeitgeber und andererseits kommt noch die staatliche Förderung hinzu. Um in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen zu kommen, muss jedoch ein Sparvertrag vorliegen, der unter Umständen auch Geld kosten kann.
Gerade für die vielen Auszubildenden, die jetzt in die Arbeitswelt starten, kann ein Sparvertrag Vorteile bringen. Je nach Branche variieren die vermögenswirksamen Leistungen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro im Monat. Ein Aufstocken aus eigener Tasche ist natürlich jederzeit möglich. Der Staat fördert zusätzlich für alle Jahreseinkommen unter 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro bei Eheleuten. Es gibt nochmals 20 % von dem, was der Arbeitgeber gezahlt hat, on top.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen will, der kann einen Banksparvertrag, einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparvertrag abschließen. Finanzexperten raten gerade jungen Menschen zu einem Bausparvertrag, da hier das Risiko gering ist. Die Bindung an den Vertrag beträgt immer sieben Jahre. Das letzte Jahr ist bei den meisten Verträgen jedoch beitragsfrei. Danach gibt es die verzinste Einlage nebst Förderung durch Arbeitgeber und Staat sowie die Option auf einen Baukredit zu recht günstigen Konditionen.
Bei einem Bausparvertrag sollte eine möglichst geringe Vertragssumme angesetzt werden. Die Zuteilung des Vertrages ist damit greifbar, die Abschlussgebühr gering. Außerdem sollte der Bausparer darauf achten, einen Renditespartarif zu wählen. Wenn er sich am Ende des Vertrags entschließt, kein Darlehen aufzunehmen, wird sein Guthaben nachträglich höher verzinst. Eine gute Möglichkeit gerade für junge Menschen, die noch nicht wissen, ob sie bauen wollen oder nicht.
Quelle:
http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article13557859/So-gibts-vermoegenswirksame-Leistungen-geschenkt.html