Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wer bekommt diese?

Wenn ein Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen für seinen Arbeitnehmer einzahlt, erhält der Bausparer die Arbeitnehmersparzulage.

Der Bausparer erhält dabei 9% auf

  • maximal 470 Euro im Jahr für Alleinstehende, das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 Euro im Jahr nicht übersteigen

  • maximal 940 Euro im Jahr bei Ehepaaren, das zu versteuernde Einkommen darf 35.800 Euro im Jahr nicht übersteigen

Die Bausparer bekommen jährlich eine Bestätigung der Bausparkasse über die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, welche mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird.

Diese Arbeitnehmersparzulage wird auf einem gesonderten Konto als Gutschrift aufgebucht und steht nach Einhaltung der Sperrfrist oder vorzeitiger, prämienunschädlicher Auflösung des Bausparvertrages dem Sparer zur Verfügung.

Die Beantragung funktioniert folgendermaßen: Immer zu Jahresanfang erhält der Sparer von seiner Bausparkasse einen Kontoauszug mit separater VL-Bescheinigung. Diese wird mit der Steuererklärung und dem Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage an das Finanzamt weitergegeben.

Nur wenige deutsche Bausparer nutzen die staatlichen Förderungen der Bausparverträge optimal. Es lohnt sich aber auf jeden Fall!



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