Wie sehen die staatlichen Förderungen aus?

Der Staat unterstützt Bausparverträge zum einen durch die Wohnungsbauprämie und zum anderen durch die Arbeitnehmersparzulage.

Die Wohnungsbauprämie erhält ein Sparer, wenn er den Bausparer für wohnwirtschaftliche Ausgaben nutzt, sich ein Haus baut oder kauft oder Modernisierungsmaßnahmen vornimmt. Diese Prämie wird auf Sparbeiträge, die Zinsen und die Abschlussgebühr gewährt und beträgt 8,8% auf maximal 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1024 Euro (Ehepaare) im Jahr. Schon ab einem jährlichen Sparbeitrag von 50 Euro wird die Wohnungsbauprämie gewährt, das zu versteuernde Einkommen darf für Ledige 25.600 Euro und für Ehepaare 51.200 Euro jährlich nicht übersteigen. Personen ab 16 Jahren können die Wohnungsbauprämie nutzen. Jedes Jahr erhält der Bausparer seinen Kontoauszug des Vertrages.

Wenn die Auszahlungsbedingungen für den Bausparvertrag erfüllt sind, fordert die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie vom Finanzamt an und überweist sie auf das Sparkonto.

Seit 2009 ist die Wohnungsbauprämie zweckgebunden, nur wenn ein wohnwirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden kann, werden sie auch ausbezahlt. Bisher galt, wenn ein Bausparvertrag alle Voraussetzungen zur Zuteilung und Auszahlung erreicht hatte, wurde auch die Prämie vom Staat ausbezahlt.

Wenn ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag seines Mitarbeiters einzahlt, gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen die bestimmten Grenzen (17.900 Euro Ledige, 35.800 Euro Ehepaare) nicht überschreiten.



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