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Immer wieder Ärger um Bausparverträge

Geschrieben von Anett B. am 8. März 2013

Bausparverträge sind eine der beliebtesten Sparformen in Deutschland. Gerade für angehende Häuslebauer sind sie recht interessant. Doch für eine reine Geldanlage lohnen sich Bausparverträge nur bedingt. Da sind einerseits die aktuell extrem niedrigen Zinsen, die im Schnitt bei nur 0,5 Prozent liegen und andererseits die Abschlussgebühren, die zu zahlen sind. Nimmt man beides zusammen, wird real Geld vernichtet, anstatt Vermögen aufzubauen.

Wie Anbieter gegen hoch verzinste Altverträge vorgehen

Die Anbieter haben indes ein Problem: Viele Bausparverträge wurden vor vier, fünf oder noch mehr Jahren abgeschlossen. Dementsprechend hoch sind die Guthabenzinsen, die teils bei vier und mehr Prozent liegen. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt erwirtschaften solche Verträge für die Anbieter nur Verluste. Wenn die Sparer dann auch noch mehr, als ursprünglich vereinbart, einzahlen, dann kündigen die Anbieter den Vertrag häufig. Das ist auch durchaus rechtens.

Schwieriger wird es bei einer zweiten Vorgehensweise, die an Bedeutung gewinnt. Viele Bausparer erhalten von der Bausparkasse Post, in der es heißt, dass es dringend einer Vertragsanpassung bedürfe. In diesen Fällen wollen die Bausparkassen den Kunden drängen, die Einzahlungshöhen zu verringern. Einseitig soll die Höhe der monatlichen Sparrate drastisch gesenkt werden.

Was bei verringerten Einzahlungen passiert

Verbraucher sollten diese Aufforderungen jedoch genau prüfen. Denn viele von ihnen setzen vor allem wegen der staatlichen Förderungen, etwa in Form von Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage, auf den Bausparvertrag. Wird die Sparrate jetzt deutlich gesenkt, kann es soweit kommen, dass nicht mehr genügend Geld in den Vertrag eingezahlt wird. Demzufolge würde auch die Förderung wegbrechen.

Deshalb sollten Verbraucher im Zweifel der Anpassung des Vertrages schriftlich widersprechen. Lässt sich die Bausparkasse nicht darauf ein, so kann ein Schlichtungsverfahren angestrebt werden. Der Ombudsmann ist dafür verantwortlich, Streitfälle zwischen Verbrauchern und Versicherungen zu schlichten. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, kann im Nachgang immer noch ein Anwalt oder gar die Verbraucherzentrale zu Rate gezogen werden.

Kategorie / Thema: Allgemein, Bausparkassen, Nachrichten, Vermögenswirksame Leistung
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