Was versteht man unter Zuteilung?

Hat der Bausparer das Mindestguthaben (meist 40 – 50% der Bausparsumme, s. a. Zuteilungsvorraussetzungen) angespart, erwirbt er das Recht, durch eine Zuteilung ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Die Zuteilung erfolgt nach eine bestimmten Reihenfolge und ist bei den Bausparkassen auch unterschiedlich.

Dabei gilt das Solidaritätsprinzip: die Kredite der Darlehensnehmer werden aus den Einlagen der Bausparer finanziert. Dadurch ergibt sich eine entsprechend niedrige Guthabenverzinsung. Aber eben auch sehr gute und günstige Konditionen beim Bauspardarlehen. Außerdem weiß der Bausparer schon bei Abschluss des Bausparvertrages seine Darlehenskonditionen und kann sehr gut planen.

Damit eine mögliche und teure Zwischenfinanzierung umgangen werden kann, ist es sinnvoll, den Bausparvertrag nach unten zu korrigieren. Dann erhält man schneller die Zuteilungsreife.

Ist der Bausparvertrag reif für die Zuteilung, kann der Sparer wählen zwischen:

  • die Zuteilung annehmen, Guthaben auszahlen lassen und Bauspardarlehen beantragen

  • Zuteilung verschieben

  • teilweise Inanspruchnahme der Zuteilung, das Bauspardarlehen wird nach Auszahlung des Guthabens später beantragt

  • Verzicht auf die Zuteilung, Guthaben wird inklusive Sonderbonus, eventueller Rückerstattung der Abschlussgebühr, etc. ausbezahlt, der Vertrag endet

  • Verzicht auf die Zuteilung, die Bausparsumme wird erhöht, die Sparphase beginnt von Neuem

Näheres über das Zuteilungsverfahren hier



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