Wie legt man seine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag an?

Die vermögenswirksamen Leistungen kann man in verschiedenen Produkten zum Ansparen anlegen. VL-Sparer haben die Wahl zwischen Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Banksparplänen und Fondssparplänen.

Staatliche Förderungen gibt es allerdings nur für den Bausparvertrag oder einen Fondssparplan.

Wer eine sichere Anlage mit überschaubaren Konditionen, die zudem gut verzinst wird haben möchte, ist bei einem Bausparvertrag richtig. Hier erhalten die Sparer eine feste Verzinsung und wissen genau, wie viel Geld sie beim Auszahlungszeitpunkt zur Verfügung haben werden. Die staatliche Förderung funktioniert so:

Der Arbeitgeber überweist bis zu 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr auf das Bausparkonto seines Mitarbeiters, der Sparer erhält vom Finanzamt 9% Zulage nach Einreichen des Antrages auf Wohnungsbauprämie.

Um von dieser Zulage zu profitieren, darf das zu versteuernde Einkommen jährlich beim Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehepaaren 35.800 Euro nicht übersteigen. Es zahlt sich für Bausparer aus, die Zulage zu beantragen. Doch nur etwa die Hälfte aller Bausparer nutzt diese Möglichkeit.



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