Zu welchem Zeitpunkt kann ich mein Bausparguthaben nutzen?

Die Bausparkassen legen den Auszahlungstermin unterschiedlich fest – von der Bekanntgabe des Termins für den Zuteilungsstichtag bis zur Zusendung des Darlehensantrages gibt es Unterschiede. Prinzipiell ist das Guthaben unabhängig davon, ob man ein Darlehen beantragt oder nicht, nach der Sperrfrist von sieben Jahren verfügbar. Jedoch kann natürlich vorab jederzeit gekündigt werden um somit das bis dahin vorhandene Bausparguthaben zu erhalten.

Eine Auszahlung des Bausparguthabens ist vertragsabhängig, unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Mindestansparleistungen (40 bis 50% der vereinbarten Bausparsumme) der Bausparkassen sollten vor Abschluss genau unter die Lupe genommen werden. Es ist möglich, sich das Guthaben auszahlen zu lassen, ohne einen Antrag auf ein späteres Darlehen zu stellen. Meist ist das sogar lukrativer, weil man eine bessere Rendite im Nachhinein erzielen kann.

Das Guthaben wird nach Ende der 7jährigen Sperrfrist mit den Guthabenzinsen, Sonderbonus, eventueller Rückerstattung der Abschlussgebühr und möglicher, angepasster und positiverweise erhöhter Guthabenverzinsung nach der Zuteilung ausbezahlt.

Beantragt man aus welchen Gründen auch immer eine vorzeitige Auszahlung, muss man die bereits gewährte Wohnungsbauprämie dem Finanzamt zurückzahlen, wenn man das Geld nicht wohnwirtschaftlich nutzt.

Eine Auszahlung des Bausparguthabens kann einmal im Quartal angefordert werden und kommt nach 2-4 Monaten zur Zuteilung.



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