Welche Möglichkeiten stehen mir nach der Zuteilung offen?

Vom Gesetz ist eine Mindestwartezeit von 18 Monaten nach Abschluss des Bausparvertrages verpflichtend. Um die Zuteilung der Bauspardarlehen in einer Reihenfolge festlegen zu können, werden für die Bausparverträge, nach Erreichen der Mindestwartefrist und dem Mindestansparguthaben, Bewertungszahlen am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr angespart wurde und je länger man auf die Zuteilung wartet, desto höher ist die Bewertungszahl. Sobald diese Bewertungszahl die Mindestbewertungszahl der Bausparkasse übersteigt, wird das Bauspardarlehen zugeteilt.

Dann stehen dem Sparer folgende Möglichkeiten offen:

  • der Bausparer nimmt die Zuteilung an, lässt sich das Guthaben samt Zulagen und Zinsen auszahlen und beantragt das Bauspardarlehen

  • der Bausparer beantragt eine Verschiebung der Zuteilung des Bauspardarlehens um 12 Monate

  • der Bausparer nimmt das Bauspardarlehen teilweise an, er lässt sich das Guthaben auszahlen und nimmt das Bauspardarlehen später in Anspruch

  • der Bausparer verzichtet auf die Zuteilung des Bauspardarlehens und lässt sich sein Guthaben auszahlen. Der Vertrag endet.

  • Der Bausparer verzichtet auf die Zuteilung des Bauspardarlehens, erhöht den Bausparvertrag, die Sparphase beginnt erneut.



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