Welche Möglichkeiten stehen mir nach der Zuteilung offen?
Vom Gesetz ist eine Mindestwartezeit von 18 Monaten nach Abschluss des Bausparvertrages verpflichtend. Um die Zuteilung der Bauspardarlehen in einer Reihenfolge festlegen zu können, werden für die Bausparverträge, nach Erreichen der Mindestwartefrist und dem Mindestansparguthaben, Bewertungszahlen am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr angespart wurde und je länger man auf die Zuteilung wartet, desto höher ist die Bewertungszahl. Sobald diese Bewertungszahl die Mindestbewertungszahl der Bausparkasse übersteigt, wird das Bauspardarlehen zugeteilt.
Dann stehen dem Sparer folgende Möglichkeiten offen:
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