Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Im Normalfall läuft ein Bausparvertrag 7 Jahre. Dieser Zeitraum nennt sich Sperrfrist. Wird ein Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst, hat das finanzielle Einbußen zur Folge. Prinzipiell kann der Bausparer seinen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Fast alle Tarife der verschiedenen Bausparkassen schreiben die gleiche Kündigungsfrist von 6 Monaten vor.

Die Rückzahlung des bis zur Kündigung angesparten Guthabens kann bis zum Ende des 6. Kalendermonats nach Eingang der Kündigung verlangt werden.

Durch die vorzeitige Kündigung geht der Darlehensanspruch verloren. Außerdem ist eine Kündigung prämien- und steuerschädlich. Das bedeutet, dass der Bausparer seine staatlichen Förderungen zurückzahlen muss und auch auf die Rückerstattung der Abschlussgebühr verzichtet. Dies gilt jedoch nicht für die vermögenswiksamen Leistungen.

Es gibt allerdings Ausnahmen: stirbt der Bausparer oder dessen Ehepartner, ist man länger arbeitslos oder voll erwerbsunfähig, gibt es auch bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrages keine Rückforderung der Sparzulagen.

Manchmal ist es die bessere Variante, den Bausparvertrag für einen bestimmten Zeitraum stilllegen zu lassen. Damit gehen die Sparzulagen nicht verloren und man hat die Möglichkeit später wieder Einzahlungen vorzunehmen um so nach erreichen der Mindestsparsumme das zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen. Am besten berät man sich umfassend und informiert bereits vor Abschluss über die einzelnen Tarifmerkmale und Kündigungsklauseln mit dem Bausparvertrag Vergleich.



Zurück zu den Fragen und Antworten