Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Im Normalfall läuft ein Bausparvertrag 7 Jahre. Dieser Zeitraum nennt sich Sperrfrist. Wird ein Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst, hat das finanzielle Einbußen zur Folge. Prinzipiell kann der Bausparer seinen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Alle Tarife schreiben die gleiche Kündigungsfrist von 6 Monaten vor.
Die Rückzahlung des bis zur Kündigung angesparten Guthabens kann bis zum Ende des 6. Kalendermonats nach Eingang der Kündigung verlangt werden.
Durch die vorzeitige Kündigung geht der Darlehensanspruch verloren. Außerdem ist eine Kündigung prämien- und steuerschädlich. Das bedeutet, dass der Bausparer seine staatlichen Förderungen zurückzahlen muss und auch auf die Rückerstattung der Abschlussgebühr verzichtet.
Es gibt allerdings Ausnahmen: stirbt der Bausparer oder dessen Ehepartner, ist man länger arbeitslos oder voll erwerbsunfähig, gibt es auch bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrages keine Rückforderung der Sparzulagen. Es kommt im Leben immer wieder zu Situationen, die nicht vorhersehbar und planbar sind.
Manchmal ist es besser, den Bausparvertrag für einen bestimmten Zeitraum stilllegen zu lassen, damit gehen die Sparzulagen nicht verloren. Am besten berät man sich umfassend und informiert sich mit dem Bausparvertrag Vergleich.
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