Mit einem Bausparer die Wohnungsbauprämie nutzen
Ein Bausparer bekommt auf seinen jährlichen Sparvertrag von bis 512,00 Euro (Lediger) und bis 1.024 Euro (Ehepaare) eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent staatliche Förderung. Das sind maximal 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare pro Jahr. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
Bislang galt das auch für Verträge, die dann nicht für ein Bauspardarlehen genutzt wurden, deshalb war Bausparen mit den staatlichen Zulagen auch als Altersvorsorge bzw. Sparvertrag besonders attraktiv.
Das sollte sich ab 2009, also heuer, voraussichtlich ändern. Denn die Wohnungsbauprämie wird nur noch bezahlt, wenn das Bauspargeld tatsächlich wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das gilt nur für Verträge, die seit 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Wer also sein Bauspargeld nach der Bindungsfrist nicht für eine Immobilie verwendet, muss die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Ausnahmen sind Bausparer bis zu 25 Jahren und Härtefälle, wie Arbeitslosigkeit oder Tod.
Ein Bausparvertrag ist also vor allem für Sparer interessant, die ihn später für eine Haus- oder Wohnungsfinanzierung verwenden oder für junge Menschen.






