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Bausparer und Darlehen

 

Die Zuteilung des Bauspardarlehens

Wenn ein Bausparer das Grundguthaben angespart hat, erwirbt er das Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen durch eine so genannte Zuteilung. Nach dem Solidaritätsprinzip werden die Kredite der Darlehensnehmer aus den Einlagen der Bausparer finanziert.

Deshalb ist die Guthaben-Verzinsung auch entsprechend niedrig. Denn das spätere Darlehen bietet sehr günstige Konditionen, außerdem kennt der Bausparer seine Darlehenskonditionen schon im Vorfeld (bereits bei Abschluss des Bausparers) und kann gut planen. Um eine mögliche teure Zwischenfinanzierung umgehen zu können, kann der Sparer die Sparsumme nach unten korrigieren lassen und eine frühere Zuteilungsreife erhalten.

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Wenn das Bausparguthaben reif für die Zuteilung ist, hat der Sparer mehrere Möglichkeiten:

  • Man nimmt die Zuteilung an und lässt sich sein Guthaben einschließlich Zinsen auszahlen und beantragt das Bauspardarlehen.

  • Man beantragt eine Verschiebung der Zuteilung.

  • Man nimmt das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch - das Darlehen wird nach der Auszahlung des Guthabens erst später in Anspruch genommen.

  • Man verzichtet auf die Zuteilung, lässt sich sein Guthaben plus Bonuszahlungen und eventueller Rückerstattung der Abschlussgebühr auszahlen. Dann endet der Vertrag hier.

  • Man verzichtet auf die Zuteilung, erhöht die Bausparsumme und spart weiter. Damit beginnt die Sparphase erneut.