Zulageberechtigt
Beim Bausparen gilt man als Zulagebrechtigt, wenn man bestimmte Anforderungen und Ansprüche erfüllt, die für die Gewährung von staatlichen Zulagen wichtig sind. Welche Voraussetzungen dies sind, ist von der Art des Bausparvertrags abhängig und kann bei der jeweiligen Bausparkasse geklärt werden. Sie berät auch darüber, wer genau Zulageberechtigt ist.






