Todesfallbegünstigung
Verstirbt der Inhaber von einem Bausparvertrag, dann geht das angesparte Vermögen an einen Begünstigten über, welcher vom Bausparer frei gewählt werden kann. Diese Möglichkeit nennt man beim Bausparen Todesfallbegünstigung. Wie es sich bei einem Bausparvertrag genau verhält, kann bei der Bausparkasse erfragt werden. Jederzeit kann der Begünstigte dabei geändert werden.
« Teilung






