Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Handeln von Kreditinstituten. Auch eine Bausparkasse muss sich an die Regelungen im Kreditwesengesetz halten, wenn sie einen Bausparvertrag mit einem Kunden abschließen. Das Kreditwesengesetz, beim Bausparen wie bei allen anderen Kreditformen, schützt den Gläubiger vor dem Verlust der Einlagen und dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.






