Freistellungsauftrag
Hat man einen Bausparvertrag abgeschlossen, dass bekommt man darauf von der Bausparkasse Zinsen gezahlt. Diese Zinsen unterliegen der Steuer. Beim Bausparen kann man aber wie bei allen anderen Sparverträgen auch, durch einen Freistellungsauftrag die Zinseinnahmen steuerfrei zu erhalten. Werden trotzdem Steuern auf den Bausparvertrag erhoben, reicht die Freistellungssumme evtl. nicht aus.






