A B D E F G K M S T V W Z

In unserem Fachlexikon wollen wir Ihnen interessante Begriffe vorstellen und kurz erläutern.

Sollten Sie Anregungen oder Ergänzungsvorschläge haben, so senden Sie uns diese per Mail. Wir werden diese Vorschläge prüfen und ggf. an dieser Stelle veröffentlichen.


Übersicht zum Buchstaben A

  • Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Zahlung die der Antragsteller von einem Bausparvertrag an die Bausparkasse zu zahlen hat. Durch die Abschussgebühr deckt die Bausparkasse ihre Verwaltungskosten und zahlt dadurch auch die Abschlussprovisionen für die Angestellten. Die Abschlussgebühr ist von Baussparkasse zu Bausparkasse sehr unterschiedlich und sollte daher beim Thema Bausparen immer Berücksichtigung finden.

    Bei welchem Bausparvertrag die Kosten niedrig sind, erfährt man durch einen unabhängigen Vergleich.

  • Unter einer Abtretung versteht man, dass die Summe von einem Bausparvertrag bei Fälligkeit nicht an den Bausparer gezahlt wird, sondern an einen anderen Begünstigten. Dies kann beispielsweise eine Bank sein, durch die eine Immobilie finanziert wurde und den Bausparvertrag als Sicherheit veranlagt. So zahlt die Bausparkasse bei einer Abtretung dann direkt an die Bank.

    Ein anderes Beispiel für eine Abtretung eines Bausparvertrags ist. Der Bausparvertrag wird mit einer bereits angesparten Summe noch wärend der Ansparzeit an eine Bank abgetreten. Hier verfügt also dann die Bank über eine hinterlegte Sicherheit die zu Bonitätszwecken herangezogen werden kann.

  • Beim Bausparen wird nach dem Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen. Die Rückzahlung dieses Darlehens an die Bausparkasse erfolgt in gleich bleibenden Raten. Dies wird Annuitätenprinzip genannt. Dabei setzt sich jede Rate, die beim Bausparvertrag für die Rückzahlung des Darlehens gezahlt werden muss, aus Zinsen, der Tilgung und ggf. aus Versicherungsbeiträgen für eine Risikolebensversicherung zusammen.

  • Die Ansparzeit bei einem Bausparvertrag bezeichnet die Zeit, bis die vertraglich vereinbarte Bausparsumme erreicht ist und das günstige Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann. Dabei ist die Ansparzeit immer unterschiedlich, denn die Bausparkasse bietet hierfür unterschiedliche Modelle an. In der Regel erstreckt sich das Bausparen aber auf eine Ansparzeit von 7 bis 15 Jahren.

    Als Mindestsparzeit definiert man den Zeitraum bis zum Erreichen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrags. Hier gilt die Faustregel bei fast allen Tarifen. 50% der vereinbarten Bausparsumme.

  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber, die in einen Bausparvertrag fließen können. Meist wird diese Leistung direkt vom Arbeitgeber an die Bausparkasse überwiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt noch eine Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen dazu, die etwa neun Prozent der vermögenswirksamen Leistungen beträgt und mit der Einkommensteuererklärung beantragt wird. Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage wird jedes Jahr direkt an das Finanzamt geschickt.

    Lesen Sie hier mehr zur Arbeitnehmersparzulage - Wer diese Sparzulage bekommt, wo und wann die Zulage gezahlt wird und weitere Infos.

Übersicht zum Buchstaben B

  • Beim Bausparen versteht man unter dem Basiszins die Höhe des Zinses, mit dem das Guthaben im Bausparvertrag verzinst wird. Diese Verzinsung erfolgt meist tagesgenau, wird allerdings erst zum Ende eines Geschäftsjahres dem Konto des Bausparvertrags von der Bausparkasse gutgeschrieben. Wie hoch der Basiszins ist, ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich.

    Einige Bausparkassen haben sich auf hochverzinste Bausparverträge spezialisiert und bieten dies "Sparer Tarife" an.

  • Unter einem Bauspar-Sofortdarlehen versteht man beim Bausparen ein Darlehen, welches von der Bausparkasse gewährt wird, ohne das die erforderliche Bausparsumme vom Bausparer angespart wurde. Damit ist ein Bauspar-Sofortdarlehen eine Vorfinanzierung, die im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten recht teuer ist. Die Tilgung erfolgt dann, wenn die Bausparsumme im Bausparvertrag erreicht ist.

    Auch hier gibt es aber günstige Varianten. Manche Bausparkassen bieten auch für Sofortdarlehen günstige Konditionen.

  • Bausparbeiträge sind die Summen, die der Bausparer in einen Bausparvertrag einzahlt, um die Bausparsumme zu erreichen. Meist passt die Bausparkasse die Bausparbeiträge an die persönlichen Bedürfnisse des Bausparers an. So kann der Bausparer auch mit geringen monatlichen Beiträgen das Bausparen in Anspruch nehmen. Daneben richten sich die Bausparbeiträge aber auch nach der Höhe der Bausparsumme.

  • Eine Bausparkasse kann einem Sparer beim Bausparen einen Bausparbonus zahlen. Dies ist jedoch nicht bei jeder Bausparkasse der Fall und auch die Höhe dieses Bausparbonus ist von Bank und Bank unterschiedlich. Meist erfolgt die Zahlung von einem derartigen Bonus auch erst dann, wenn der Bausparvertrag bereits eine bestimmte Laufzeit hinter sich hat.

  • Das Bausparguthaben bezeichnet die Summe, die der Bausparer derzeit bereits in seinen Bausparvertrag eingezahlt hat. In einem Bausparvertrag wird genau festgelegt, welche Bausparsumme der Bausparer zusammensparen muss, bevor er das zinsgünstige Darlehen von der Bausparkasse gewährt bekommt. Beim Bausparen spart er monatlich einen Betrag auf seinen Bausparvertrag ein, der aktuell immer als Bausparguthaben ausgewiesen wird.

  • Eine Bausparkasse ist ein besonderes Kreditinstitut, welches sich ausschließlich nur mit dem Bausparen beschäftigt. Es gibt schon sehr lange die Bausparkasse, denn das Ansparen in einem Bausparvertrag ist eine sehr beliebte Investmentmöglichkeit in Deutschland. In der Regel bietet eine Bausparkasse nur das Bausparen an. Sie unterliegt den Regelungen des Bausparkassengesetzes. Bausparkassen können so vom Staat verifizierte und geförderte Bausparverträge am Markt anbieten.

  • Das Bausparkassengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Bausparen in Deutschland. Jede Bausparkasse muss sich in allen Belangen an die Vorgaben aus dem Bausparkassengesetz halten, was sich in Bausparverträgen ebenso widerspiegelt, wie in der Gewährung des Bauspardarlehens. Die Einhaltung der Regelungen aus dem Bausparkassengesetz übernimmt die BaFIN, also die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen.

  • Die Bausparsumme in einem Bausparvertrag ist die Summe, die der Bausparer erreichen muss, um das zinsvergünstigte Bauspardarlehen zu bekommen. Dabei kann beispielsweise eine Bausparsumme von 10.000 Euro vertraglich vereinbart werden, von der mindestens 50% angespart werden müssen, damit die Bausparkasse das Darlehen gewährt. Denkbar sind beim Bausparen aber auch geringere oder höhere Bausparsummen.

    mehr im FAQ Bereich: Welche Bausparsumme ist ratsam?

  • Unter dem Bauspartarif beim Bausparen versteht man die einzelnen Bedingungen, unter denen ein Bausparer mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Dabei bieten die Bausparkassen nicht immer den gleichen Bauspartarif an, sodass sich ein Vergleich lohnt. Durch den Bauspartarif werden Tilgungsbeiträge Gebühren und Entgelte sowie die Höhe der Sparbeiträge in einem Bausparvertrag definiert.

    Einige Tarife sind eher als Sparanlage ausgelegt und bieten eine hervoragende Verzinsung.

    Andere eher für die, die tatsächlich Bauen oder Kaufen wollen. Hier sind absolute Niedrigzinsen für das Darlehen an erster Stelle.

    Informieren Sie sich mit einen Tarifvergleich um so den passenen Bauspartarif zu finden.

  • Begünstigte sind bei einem Bausparvertrag diejenigen Personen, die den Bausparvertrag abschließen. Ist die vertraglich vereinbarte Bausparsumme angespart, dann bewilligt die Bausparkasse ein zinsverbilligtes Darlehen, welches für eine Immobilienfinanzierung verwendet werden kann. Begünstigte können beim Bausparen aber auch Banken sein, die eine Immobilie vorfinanziert haben. Ihnen dient ein Bausparvertrag dann als Sicherheit für die Tilgung des Darlehens.

  • Unter dem Beleihungswert versteht man eine Summe, bis zu der eine Bank bereit ist, einen Kredit für eine Immobilie zu gewähren. Im Bezug auf einen Bausparvertrag ist die Beleihungsgrenze wichtig um zu wissen, welche finanziellen Lücken durch das Bausparen geschlossen werden können. Der Beleihungswert wird von Bank zu Bank und Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich kalkuliert.

  • Bereitstellungszinsen sind immer dann zu bezahlen, wenn man von einer Bank einen Kredit in Anspruch nimmt, diesen aber nicht sofort abruft. Wird bei einem Bausparvertrag das Bausspardarlehen durch die Bausparkasse bewilligt und bereitgestellt, der Bausparer nimmt das Geld aber nicht sofort in Anspruch, erheben Bausparkassen Bereitstellungszinsen. Daher kommt es beim Bausparen auch auf ein gutes Timing an.

  • Beim Bausparen gibt es bestimmte Bewertungsstichtage, die zum 31.3., 30.6., 30.9. und zum 31.12. liegen. Die Bewertungsstichtage in einem Bausparvertrag dienen dazu, dass sich zu diesem Datum die Bewertungszahl um den ermittelten Bewertungszahlzuwachs erhöht. Eine Bausparkasse kann den Bausparvertrag nur dann zuteilen, wenn an einem dieser Bewertungsstichtage das Mindestsparguthaben in der Mindestsparzeit, welches 50 % der Bausparsumme beträgt, erreicht ist.

  • Beim Bausparen drückt die Bewertungszahl die Dauer und auch die Höhe der Sparleistung aus. Grundsätzlich wird bei einem Bausparvertrag nach dem Zeit-mal-Geld-Prinzip gehandelt. Damit ist die Bewertungszahl bei einem Bausparvertrag die Summe aller Bewertungszahlzuwächse. Die Bausparkasse erfordert für die Zuteilung von einem Bausparvertrag an den Vertragsnehmer eine Mindestbewertungszahl von 2.900.

  • Unter einem Bewertungszahlabzug beim Bausparen versteht man die Berechnung einer neuen Bewertungszahl, was durch Vertragsänderungen erforderlich sein kann. Bei einer neuen Berechnung kürzt die Bausparkasse die alte Bewertungszahl um 1/10, was Bewertungszahlabzug genannt wird. Bei einem Bausparvertrag wird innerhalb von 180 Kalendertagen bei mehreren Änderungen des Bausparvertrags nur einmal ein Bewertungszahlabzug vorgenommen.

  • Bausparverträge werden von den Bausparkassen zu unterschiedlichen Tarifen angeboten. Dabei ist jedem Tarif ein Bewertungszahlfaktor zugeordnet. Durch den Bewertungszahlfaktor wird das Guthaben vom Bausparvertrag zum Stichtag bestimmt. Je höher die Bausparkasse den Bewertungszahlfaktor ansetzt, desto schneller wächst die Bewertungszahl. Dies wiederum verkürzt die Zeit, bis ein Bausparvertrag dann zuteilungsreif ist.

    Welcher Bausparvertrag zu Ihren Bedürfnissen am besten passt, finden Sie duch einen unabhängigen Vergleich der Bausparkassen heraus. Unsere Experten sind dabei an keine Bausparkasse gebunden und können Sie so unabhängig beraten.

  • Bei einer Bonitätsprüfung überprüft ein Kreditinstitut, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, ein Darlehen überhaupt zurückzahlen zu können. Die Bonitätsprüfung wird bei jedem Kreditantrag durchgeführt, also auch, wenn man einen Bausparvertrag abschließen möchte. Hier prüft die Bausparkasse Mithilfe verschiedenster Instrumente, ob der Antragsteller das Bauspardarlehen für sich überhaupt in Anspruch nehmen kann.

  • Wenn der Bausparer bei einem zuteilungsreifen Bausparvertrag auf das zinsvergünstigte Bauspardarlehen verzichtet, dann bekommt er bei einigen Bausparkassen einen Bonus zugeteilt. Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Summe, die dem Sparguthaben des Bausparvertrags von Seiten der Bausparkasse zugeführt wird. Die Höhe dieses Bonus ist unterschiedlich und sollte vor Abschluss eines Vertrags für das Bausparen erfragt werden.

    Gerne geben auch unsere Experten Auskunft über mögliche Bonuszahlungen der Bausparkassen. Stellen Sie hierzu eine Anfrage.

Übersicht zum Buchstaben D

  • Darlehen kosten nicht nur die Zinsen für die Bereitstellung der Darlehenssumme. Es ist hier meist auch eine Darlehensgebühr zu zahlen, die sich meist aus Verwaltungskosten zusammensetzt. Beim Bausparen sollte daher beim Abschluss von einem Bausparvertrag schon darauf geachtet werden, wie hoch die Darlehensgebühr sein wird, die die Bausparkasse später für das Bauspardarlehen verlangt.

  • Beim Bausparen wie bei allen anderen Kreditformen auch, versteht man unter der Darlehenslaufzeit den Zeitraum, in dem ein Darlehen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden muss. Bei einem Bausparvertrag direkt ist eher von der Vertragslaufzeit die Rede, denn das Darlehen wird ja erst dann von der Bausparkasse gewährt, wenn die Bausparsumme durch den Bausparer angespart wurde.

  • Beim Bausparen gibt es grundsätzlich drei Phasen: die Sparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Unter der Darlehensphase bei einem Bausparvertrag versteht man die Zeit, in der der Bausparer das Bauspardarlehen von der Bausparkasse in Anspruch genommen hat und dieses Darlehen nun zu den jeweils im Bausparvertrag festgelegten Zins- und Tilgungsraten zurückzahlen muss.

  • In einem Darlehensvertrag werden alle Bestandteile der Beziehung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer detailliert festgehalten. Der Bausparvertrag ist ein fester Bestandteil des Darlehensvertrags, denn aus dem Vertrag für das Bausparen gehen die Bedingungen für die spätere Darlehensgewährung der Bausparkasse hervor. Inhalte von einem Darlehensvertrag sind z.B. die Darlehenssumme und Einzelheiten bezüglich der Rückzahlung des Darlehens.

  • Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung ein Bauspardarlehen auch in Anspruch zu nehmen, wenn man einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Damit versteht man unter einem Darlehensverzicht beim Bausparen, dass der Bausparer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt. An dieser Stelle kann es sein, dass die Bausparkasse dann einen Bonus auf die angesparte Summe zahlt.

  • Der Darlehenszins beschreibt die Zinsen, die für die Inanspruchnahme von einem Darlehen zu zahlen sind. Durch das Bausparen kann man sich einen Anspruch auf einen günstigen Darlehenszins sichern. Der Bausparvertrag wird heute abgeschlossen, das Bauspardarlehen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Bausparkasse in Anspruch genommen.

    Der Darlehenszins für dieses spätere Darlehen wird aber beim Abschluss von einem Bausparvertrag schon festgelegt. Dies ist nur einer der Vorteile bei einem Bausparvertrag. Ausserdem sind die Darlehenszinsen für ein Bauspardarlehen meist um einiges günstiger als für normale Immobilienfinanzierungen.

  • Durch den Dauerzulageantrag muss nicht jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage neu beantragt werden. Den Dauerzulagenantrag kann man direkt beim Abschluss von einem Bausparvertrag bei der Bausparkasse stellen. Wird beim Bausparen kein Dauerzulageantrag gewünscht, dann bekommt der Bausparer jedes Jahr einen neuen Zulageantrag zugeschickt. Dazu muss man aber wissen, dass die Arbeitnehmersparzulage nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.

Übersicht zum Buchstaben E

  • Der Effektivzins ist eher unter dem Begriff effektiver Jahreszins bekannt und beschreibt die Kosten von einem Kredit. Beim Bausparen wird ebenfalls ein Effektivzins angegeben, der sich auf die Kosten für das Bauspardarlehen bezieht. Durch den Effektivzins werden Kredite miteinander vergleichbar. Die Bausparkasse ist wie alle anderen Banken verpflichtet, beim Bausparvertrag den Effektivzins anzugeben.

    Vergleichen Sie die Zinskonditionen der Bausparkassen hier!

  • Eigenkapital ist das Geld, welches dem zukünftigen Eigenheimbesitzer zur Verfügung steht und welches er aus eigenen Mitteln zur Immobilienfinanzierung zusteuern kann. Auch die Bausparsumme aus einem Bausparvertrag kann als Eigenkapital gelten. Beim Bausparen muss man nicht unbedingt ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, sondern kann sich die angesparte Summe von der Bausparkasse nach Ablauf der Vertragslaufzeit auch verzinst auszahlen lassen.

  • Beim Abschluss von einem Bausparvertrag wird eine bestimmte Bausparsumme festgelegt. Ist diese zu 50% erreicht, wird das Bauspardarlehen von der Bausparkasse gewährt. Unter einer Erhöhung der Bausparsumme versteht man die Tatsache, dass diese vertraglich festgelegte Bausparsumme beim Bausparen erhöht wird. Durch die Erhöhung der Bausparsumme kann dann ein höheres Bauspardarlehen für die Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen werden.

  • Die Ermäßigung der Bausparsumme wird vorgenommen, indem die vertraglich vereinbarte Bausparsumme reduziert wird. Durch die Ermäßigung der Bausparsumme verringert sich der Zeitraum, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Durch die Ermäßigung der Bausparsumme verringert sich aber auch die zinsgünstige Darlehenssumme, die man beim Bausparen von der Bausparkasse in Anspruch nehmen kann.

Übersicht zum Buchstaben F

  • Bei einem Festzinsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem es garantiert einen gleich bleibenden Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens gibt. Dies kann auch beim Bausparen der Fall sein, denn auch hierbei vergibt die Bausparkasse einen Bausparvertrag bei dem die Zinsen immer gleich hoch bleiben. Dies ist jedoch nicht die Regel und muss mit der Bausparkasse individuell vereinbart werden.

    Wir bieten Bausparverträge mit Festzinskonditionen an. Infomieren Sie sich und vergleichen Sie die Angebote.

  • Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, viel hoch die finanziellen Mittel für eine Immobilienfinanzierung sind. In den Finanzierungsplan fließen alle Ausgaben für eine Immobilie ein und auch alle finanziellen Mittel, die diesen Wunsch realisieren. Damit ist auch der Bausparvertrag ein Teil vom Finanzierungsplan, der von der Bausparkasse erstellt werden kann. Das Bausparen ist meist ein sehr wichtiger Bestandteil für eine solide Finanzplanung.

  • Unter Förderberechtigte versteht man die Personen, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und dabei ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf die staatlichen Förderungen zu haben, die beim Bausparen in Frage kommen können. Welche Voraussetzungen dabei bezüglich eines Bausparvertrags zu erfüllen sind, kann bei einer Bausparkasse detailliert erfragt werden.

    Lesen Sie hier mehr zur Förderberechtigung für die Wohnungsbauprämie

    Lesen Sie hier mehr zur Förderberechtigung für die Arbeitnehmersparzulage

  • Beim Bausparen gibt es die Möglichkeit, staatliche Zulagen in den Bausparvertrag mit einfließen zu lassen. Wie hoch diese staatlichen Förderungen sind ist von der Förderquote abhängig, die individuell für den einzelnen Bausparer erstellt wird. Einbezogen wird in die Berechnung der Förderquote beispielsweise der Familienstand sowie eine Reihe weiterer Parameter, die von Bausparkasse zu Bausparkasse verschieden sind.

  • Hat man einen Bausparvertrag abgeschlossen, dass bekommt man darauf von der Bausparkasse Zinsen gezahlt. Diese Zinsen unterliegen der Steuer. Beim Bausparen kann man aber wie bei allen anderen Sparverträgen auch, durch einen Freistellungsauftrag die Zinseinnahmen steuerfrei zu erhalten. Werden trotzdem Steuern auf den Bausparvertrag erhoben, reicht die Freistellungssumme evtl. nicht aus.

Übersicht zum Buchstaben G

  • Das Grundbuch ist ein Register, welches beim Grundbuchamt geführt wird. Es klärt die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Ins Grundbuch werden auch Schulden ein Grundstück betreffend aufgenommen, wenn man einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und ein Bauspardarlehen von einer Bausparkasse bekommen hat. Das Bauspardarlehen wird dann beim Bausparen in das Grundbuch eingetragen und klärt, an welcher Stelle die Bausparkasse für Befriedigungen bei Zwangsversteigerungen steht.

  • Beim Bausparen bekommen förderberechtigte Bausparer eine staatliche Förderung, bei der eine Grundzulage vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich um einen bestimmten Betrag, der z.B. bei dem Wohn-Riester 152 Euro pro Jahr beträgt. Welche Anforderungen bei einem Bausparvertrag erfüllt sein müssen, damit die Grundzulage vom Staat gewährt wird, kann man bei seiner Bausparkasse erfragen.

    Hier mehr zu den staatlichen Förderungen

  • Der Guthabenzins wird bei einem Bausparvertrag auf die bereits in den Vertrag eingezahlten Beiträge gewährt. Damit ist ein Guthabenzins beim Bausparen ein Zins, wie bei allen anderen Sparmöglichkeiten auch. Wie hoch der Guthabenzins ist, entscheidet die jeweilige Bausparkasse. Der Guthabenzins wird nicht an den Vertragsinhaber ausgezahlt, sondern erhöht die Sparsumme, die im Bausparvertrag vorgesehen ist.

    Lesen Sie hier mehr über die Verzinsung in der Sparphase

     

Übersicht zum Buchstaben K

  • Eine Kapitalentnahme beim Bausparen bedeutet, dass man einen Teil des bereits angesparten Kapitals aus dem Bausparvertrag entnimmt, um es beispielsweise in einen anderen Bausparvertrag zu stecken. Durch die Kapitalentnahme kann unter anderem erreicht werden, dass ein Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, sofern gleichzeitig bei der Bausparkasse die Bausparsumme reduziert wird.

  • Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die jeder Jahr auf Zinsen bei einer Sparanlage gezahlt werden muss. Sie wird auch beim Bausparen fällig, wobei man an dieser Stelle einen Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse stellen sollte. Durch diesen Freistellungsauftrag ist ein Teilbetrag der erwirtschafteten Zinsen durch den Bausparvertrag von der Kapitalertragsteuer befreit.

  • Wer ein Konto hat, ganz gleich bei welcher Bank, der kann über den Kontoauszug ersehen, welchen Stand das Konto aufweist. Auch bei einem Bausparvertrag gibt es einen Kontoauszug, sodass man hierbei jederzeit ersehen kann, wie viel Geld bereits bei der Bausparkasse angespart wurde. Hier dient der Kontoauszug vor allem dafür, zu sehen, wann die Mindestsparsumme für das Bausparen erreicht ist.

  • Das Kreditwesengesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Handeln von Kreditinstituten. Auch eine Bausparkasse muss sich an die Regelungen im Kreditwesengesetz halten, wenn sie einen Bausparvertrag mit einem Kunden abschließen. Das Kreditwesengesetz, beim Bausparen wie bei allen anderen Kreditformen, schützt den Gläubiger vor dem Verlust der Einlagen und dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.

Übersicht zum Buchstaben M

  • Unter der Mindestsparzeit beim Bausparen versteht man die Zeit, in der das Bausparguthaben angespart wird. Genauer gesagt ist bei einem Bausparvertrag die Mindestsparzeit die Zeit, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, also mindestens 50 Prozent der jeweils vertraglich vereinbarten Bausparsumme angespart sind. Ist dies erreicht, dann vergibt die Bausparkasse das günstige Bauspardarlehen.

    Wenn die Mindestsparzeit beim Bausparer erreicht ist und die Mindestsparsumme angespart, hat der Vertrag seine Zuteilungsvoraussetzungen meist erfüllt.

Übersicht zum Buchstaben S

  • Unter der Sondertilgung versteht man die Möglichkeit, eine Sonderzahlung auf ein Darlehen vorzunehmen, um dieses schneller abzubezahlen. Die Sondertilgung gibt es nicht immer, sie kann bei einem Bausparvertrag vereinbart werden. Nicht selten muss man beim Bausparen und auch bei anderen Darlehen eine bestimmte Summe als Gebühr entrichten, wenn man die Sondertilgung an die Bausparkasse bzw. den Kreditgeber leisten möchte.

  • Sonderzinsen sind zusätzliche Zinsen, die von einer Bausparkasse auf den Bausparvertrag eines Kunden eingezahlt werden. Sonderzinsen werden nicht grundsätzlich bei jedem Bausparvertrag gewährt, sodass man bei seiner Bausparkasse nachfragen sollte, wie es sich im Einzelfall beim Bausparen verhält. Auch die Höhe der Sonderzinsen fällt bei den verschiedenen Bausparkassen unterschiedlich aus.

  • Bei einem Bausparvertrag kommt ein Sparbonus eigentlich nur dann vor, wenn der Bausparer nach der Beendigung der Ansparphase das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall zahlt die Bausparkasse das Guthaben aus dem Bausparvertrag aus und schlägt einen bestimmten Prozentsatz als Sparbonus oben auf. Die Höhe des Sparbonus ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich.

    Mehr über den Bonus der Bausparkassen

  • Entscheidet man sich zum Vermögensaufbau durch das Bausparen, dann zahlt man monatlich einen bestimmten Betrag in den Bausparvertrag ein. Dieser Betrag wird von der Bausparkasse verzinst, was im Allgemeinen als Sparzins bezeichnet wird. Einen Sparzins gibt es aber nicht nur bei einem Bausparvertrag, sondern eigentlich bei jeder Art von Sparen.

    Seit Jahrzehten eignet sich der Bausparer besonders gut auch als Geldanlage, da die Sparzinsen meist im oberen Marktsegment liegen. Informieren Sie sich hier weiter über die Verzinsung der Bausparverträge.

  • Die staatliche Bausparförderung sind Fördermaßnahmen des Staates, mit dem es Menschen leichter gemacht werden soll, zu Wohneigentum zu kommen. Im Bezug auf das Bausparen kann es sich beispielsweise um die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers handeln, die direkt an die Bausparkasse fließen. Beim Bausparen ist aber auch die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage eine Maßnahme, die als staatliche Bausparförderung gilt.

    Hier finden Sie alles Wissenswerte über die staatlichen Förderungen

Übersicht zum Buchstaben T

  • Eine Teilung von einem Bausparvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. So kann mit der Teilung die Zuteilung von einem Bausparvertrag beschleunigt werden oder man möchte über Teilbeträge sofort verfügen können. Beim Bausparen ist eine Teilung in mehrere Bausparverträge bei einer Bausparkasse nur dann möglich, wenn jeder der Teilverträge den Anforderungen an Bausparverträge gerecht wird.

  • Verstirbt der Inhaber von einem Bausparvertrag, dann geht das angesparte Vermögen an einen Begünstigten über, welcher vom Bausparer frei gewählt werden kann. Diese Möglichkeit nennt man beim Bausparen Todesfallbegünstigung. Wie es sich bei einem Bausparvertrag genau verhält, kann bei der Bausparkasse erfragt werden. Jederzeit kann der Begünstigte dabei geändert werden.

Übersicht zum Buchstaben V

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Geldzahlungen vom Arbeitgeber, die in einen Bausparvertrag fließen können. Damit hilft der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Vermögen zusammen zu sparen. Vermögenswirksame Leistungen müssen aber nicht unbedingt in das Bausparen fließen, denn neben den Leistungen an eine Bausparkasse, kann das Geld auch in eine private Rentenversicherung fließen. Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich eine freiwillige Sache.

    Hier ausführliche Informationen über die vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

Übersicht zum Buchstaben W

  • Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung, die auf die Spareinlagen in einem Bausparvertrag gewährt wird. Beim Bausparen gibt es bestimmte Grenzen der Wohnungsbauprämie, die bei 512 Euro für Ledige und 1024 für Verheiratete liegt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie für einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse liegt bei jährlich 8,8 Prozent der erbrachten Sparleistung.

    Alles über die Wohnungsbauprämie

Übersicht zum Buchstaben Z

  • Von einer Zertifizierung ist die Rede, wenn etwas von höherer Stelle für gut befunden wurde. So gibt es besonders gute Angebote von einer Bausparkasse, die zertifiziert wurden. Eine Zertifizierung von einem Bausparvertrag kann im Grunde jeder vornehmen. Entscheidend ist, dass der Zertifizierende eine seriöse Stelle ist. Zertifiziert ist beispielsweise das Riester Rente Bausparen.

    Erfahren Sie mehr über zertifizierte Bausparverträge mit unserem Vergleich der Bausparkassen.

  • Beim Bausparen kann man unter bestimmten Umständen und bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Zulagen vom Staat bekommen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist das Ausfüllen von einem Zulageantrag. Durch ihn nimmt der Staat dann eine finanzielle Unterstützung auf den Bausparvertrag vor, der bei einer Bausparkasse geführt wird. Den Zulageantrag bekommt man bei seiner Bank bzw. Bausparkasse.

  • Beim Bausparen gilt man als Zulagebrechtigt, wenn man bestimmte Anforderungen und Ansprüche erfüllt, die für die Gewährung von staatlichen Zulagen wichtig sind. Welche Voraussetzungen dies sind, ist von der Art des Bausparvertrags abhängig und kann bei der jeweiligen Bausparkasse geklärt werden. Sie berät auch darüber, wer genau Zulageberechtigt ist.

    Welche Personen Zulagenberechtigt sind und wie die Zulagen aussehen erfahren Sie hier.

  • Beim Bausparen ist von der Zuteilung die Rede, wenn eine bestimmte Summe im Bausparvertrag angespart wurde. Diese Summe beläuft sich auf 50% der jeweils vertraglich vereinbarten Bausparsumme. Unter bestimmten Umständen kann die Zuteilung beim Bausparen aber auch vorher vorgenommen werden. In diesem Fall wird der Bausparvertrag von der Bausparkasse vorfinanziert.

    Eine Zuteilung erfolgt nach Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen.

  • Damit ein günstiges Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen werden und der Bausparer muss einige Zuteilungsvoraussetzungen dafür erfüllen. So müssen beispielsweise mindestens 50 Prozent der mit der Bausparkasse vereinbarten Bausparsumme angespart sein. Beim Bausparen können die detaillierten Zuteilungsvorrausetzungen von Bausparkasse zu Bausparkasse durchaus unterschiedlich sein.

    Lesen Sie hier mehr über die Zuteilung des Darlehens - Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Zuteilung?