Bewertungszahlabzug
Unter einem Bewertungszahlabzug beim Bausparen versteht man die Berechnung einer neuen Bewertungszahl, was durch Vertragsänderungen erforderlich sein kann. Bei einer neuen Berechnung kürzt die Bausparkasse die alte Bewertungszahl um 1/10, was Bewertungszahlabzug genannt wird. Bei einem Bausparvertrag wird innerhalb von 180 Kalendertagen bei mehreren Änderungen des Bausparvertrags nur einmal ein Bewertungszahlabzug vorgenommen.






