Bewertungsstichtage
Beim Bausparen gibt es bestimmte Bewertungsstichtage, die zum 31.3., 30.6., 30.9. und zum 31.12. liegen. Die Bewertungsstichtage in einem Bausparvertrag dienen dazu, dass sich zu diesem Datum die Bewertungszahl um den ermittelten Bewertungszahlzuwachs erhöht. Eine Bausparkasse kann den Bausparvertrag nur dann zuteilen, wenn an einem dieser Bewertungsstichtage das Mindestsparguthaben, welches 50 % der Bausparsumme beträgt, erreicht ist.






