Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber, die in einen Bausparvertrag fließen können. Meist wird diese Leistung direkt vom Arbeitgeber an die Bausparkasse überwiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt noch eine Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen dazu, die neun Prozent der vermögenswirksamen Leistungen beträgt und mit der Einkommensteuererklärung beantragt wird.






