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Bausparvertrag Lexikon

 

Abtretung

Unter einer Abtretung versteht man, dass die Summe von einem Bausparvertrag bei Fälligkeit nicht an den Bausparer gezahlt wird, sondern an einen anderen Begünstigten. Dies kann beispielsweise eine Bank sein, durch die eine Immobilie finanziert wurde und die durch das Bausparen eine Sicherheit für die Kreditgewährung hat. So zahlt die Bausparkasse bei einer Abtretung dann direkt an die Bank.

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